Wien
Ticket-Scanner kaputt – ÖBB verlangen 10 € von Isabella
Isabella (14) fuhr mit den ÖBB von Oberösterreich nach Wien. Weil der Ticket-Leser nicht funktionierte, gab es trotz gültigem Fahrschein eine Strafe.
"Sie fährt die Strecke eigentlich regelmäßig" erzählt Mutter Karoline (44) im Gespräch mit "Heute". Ihre Tochter stieg Mitte Mai in einen ÖBB-Zug von Attnang-Puchheim (Oberösterreich) nach Wien-Meidling, um eine Freundin zu besuchen.
Strafe trotz gültigem Ticket
Kurz vor Amstetten ging der Schaffner durch den Zug, um die Fahrkarten zu kontrollieren. "Sein QR-Code-Leser funktionierte wohl nicht. Er hat meiner Tochter eine Strafe von 135 Euro aufgebrummt. Dabei war ihr Ticket gültig, es standen auch Datum und Uhrzeit darauf", schildert die Mutter die Situation. "Wie kann man so mit einer 14-Jährigen umgehen?", ärgert sie sich.
Die Tochter ging in Wien-Meidling gleich selbst zum Schalter, um das Problem aufzuklären. Dort konnte man aber nichts machen. Die Tochter erzählte ihren Eltern die Geschichte und die Familie wandte sich direkt an die ÖBB.
"Es geht ums Prinzip"
Nach einem Telefonat mit der Hotline forderte die ÖBB, dass das Ticket zur Überprüfung online eingereicht werden müsse. Das erledigte Karoline. Die Familie bekam schließlich recht – das Ticket war gültig, die Strafe wurde erlassen. Allerdings verlangte die ÖBB für die nachträgliche Überprüfung der Fahrkarte eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10 Euro von der Familie.
"Das ist eine Frechheit. Mir geht es hier nicht um die 10 Euro, die könnte ich mir schon leisten. Aber es geht ums Prinzip", ärgert sich die 44-Jährige. "Der Fehler liegt nicht bei uns, meine Tochter hatte ein gültiges Ticket. Weil wir uns gegen eine unberechtigte Strafe gewehrt haben sollen wir nun eine Gebühr bezahlen", ist sie fassungslos.
"Da vergeht einem das Zugfahren"
"Heute" fragte daraufhin bei den ÖBB nach. "Die interne Recherche hat ergeben, dass von der Kundin kein Ticket sondern nur eine Buchungsbestätigung vorgewiesen wurde. Als ein gültiges Ticket nachgewiesen wurde, wurde die Fahrgeldnachforderung entsprechend reduziert. Der betreffende Tarifpunkt ist hier E.1.5. für die nachträgliche Prüfung des Tickets und somit € 10", heißt es von ÖBB-Sprecher Daniel Pinka.
Dass nur die Buchungsbestätigung gezeigt wurde, bestreitet die Familie. Die Tochter habe sowohl Ticket samt QR-Code und Buchungsbestätigung gezeigt. Die Bearbeitungsgebühr wird seitens der ÖBB aber nicht überlassen. Karoline hat sich jetzt mit ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt. "Es geht hier ums Prinzip", betont die 44-Jährige noch einmal. Ihr Fazit der Geschichte: "Da vergeht einem wirklich das Zugfahren!"