Wien

1 Straße, 2 Bezirke – Strafe für Wiener mit Parkpickerl

Alex (25) ist sauer. Weil er in einer Nebenstraße parkte, muss er nun trotz Parkpickerl Strafe zahlen. Denn seine Heimatstraße liegt in zwei Bezirken.

Nicole Oirer
Der Teil der Köglergasse rechts von Alex gehört zum 12. Bezirk. Die Straßenseite, auf die er deutet, ist aber noch Teil des 10. Bezirks. 
Der Teil der Köglergasse rechts von Alex gehört zum 12. Bezirk. Die Straßenseite, auf die er deutet, ist aber noch Teil des 10. Bezirks. 
Denise Auer

Die Köglergasse liegt sowohl in Wien-Favoriten als auch in Wien-Meidling. Alex (25) wohnt in dem Teil, der zum 10. Bezirk gehört, hat dementsprechend auch ein Parkpickerl für Favoriten. Doch nur eine Querstraße entfernt bringt ihm das nichts mehr. 

"Bin von Überlappungszone ausgegangen"

Denn diese Querstraße gehört schon zum 12. Bezirk. Als Alex hier am 13. März am Vormittag parkt, geht er davon aus, dass hier eine Überlappungszone ist. Das heißt, dass hier sowohl das Parkpickerl aus dem 10. und dem 12. Bezirk gelten würden. Dem war aber nicht so und Alex bekam prompt eine Strafe.

"Ich bin auf dem vordersten Parkplatz in der Parallelgasse gestanden. Da steht überall 10. und 12. Bezirk", so Alex. Er ärgert sich, dass es bei so einer engen Grenzlage keine Überlappungszone gibt. "Ich hab zuvor im 20. Bezirk gewohnt, da gab es das. Ich bin davon ausgegangen, dass das hier auch gilt", so der 25-Jährige.

Der digitale Stadtplan zeigt: Das Parkpickerl für den 10. Bezirk (gelb markiert) gilt nicht in der gesamten Köglergasse. 
Der digitale Stadtplan zeigt: Das Parkpickerl für den 10. Bezirk (gelb markiert) gilt nicht in der gesamten Köglergasse. 
Stadt Wien

Zonen werden von Bezirken festgelegt

Eine Überlappungszone gibt es in der Köglergasse aber nicht, wie auch der digitale Stadtplan zeigt. Alex dürfte wohl knapp außerhalb der Geltungszone seines Parkpickerls gestanden sein. Jetzt soll er eine Strafe in der Höhe von 36 Euro zahlen, die er nicht ganz einsieht. 

Die Stadt Wien betont bezüglich der Überlappungszonen die Zuständigkeit der Bezirke. "Überlappungszonen können von den jeweiligen Bezirksvorstehungen angepasst und – mit den gesamten Geltungsbereichen des Parkpickerls – in den sogenannten Gebietsverordnungen der jeweiligen Bezirke festgelegt werden." Parkpickerl-Inhaber bekommen einen Gebietsplan als Beilage zum Bescheid. Die Stadt verweist außerdem auf den digitalen Stadtplan, in dem alle Geltungsbereiche von Parkpickerl ersichtlich sind.

Ein Sprecher des zehnten Bezirks verweist auf Nachfrage, wie viele und welche Überlappungszonen es in Favoriten gäbe, ebenfalls auf den digitalen Stadtplan. Auf die Frage wie Überlappungszonen entschieden werden, heißt es: "Überlappungszonen wurden von den angrenzenden Bezirken mit Unterstützung der Fachabteilung MA 46 einvernehmlich festgelegt."

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