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Urteil: VW darf Ersatzteile beschlagnahmen
Etappensieg für Volkswagen im Rechtsstreit mit zwei seiner Zulieferer: Weil zwei Unternehmen keine Teile mehr an den Autokonzern liefern wollen, darf VW die dringend benötigten Waren beschlagnahmen. Denn die Produktion des Golf steht ab Samstag.
Etappensieg für Volkswagen im Rechtsstreit mit zwei seiner Zulieferer: Weil zwei Unternehmen keine Teile mehr an den Autokonzern liefern wollen, darf VW die dringend benötigten Waren beschlagnahmen. Das Landgericht Braunschweig hat den Sitzbezug-Hersteller Car Trim und den Getriebespezialisten ES Automobilguss dazu verpflichtet, weiter an VW zu liefern. Das Urteil ist sofort vollstreckbar, ein Einspruch von ES hat keine aufschiebende Wirkung und wird erst am 31. August verhandelt.
Somit kann der Wolfsburger Autobauer Lkws zu den beiden Unternehmen schicken und die Teile notfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers abholen. Car Trim ist noch nicht in Berufung gegangen; das Gericht hat der Firma bereits mit einer Strafe bis zu 250.000 Euro gedroht, falls der Lieferstopp aufrecht gehalten wird.
VW hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um an die Teile zu kommen: Dazu gehören "Ordnungsgeld, Ordnungshaft und die Beschlagnahmung".
Es ist nicht bekannt, worum es in dem Rechtsstreit geht. Deutsche Medien vermuten ein geplantes, aber nicht realisiertes Projekt unter Beteiligung der Firmen. VW war angeblich bereit, Ausgleichszahlungen zu leisten, doch die Forderungen von Car Trim seien unrealistisch gewesen, meldet die dpa.