Wien

Jetzt fix: Wo du in Wien weiter FPP2-Maske tragen musst

Wien ist anders: Wie angekündigt, bleibt es in Wiens Öffis bei der FFP2-Pflicht. Auch in Apotheken muss weiter Maske getragen werden.

Claus Kramsl
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FFP2-Maskenpflicht in den Öffis gilt seit dem 25. September 2021. In Wien bleibt sie weiter aufrecht.
FFP2-Maskenpflicht in den Öffis gilt seit dem 25. September 2021. In Wien bleibt sie weiter aufrecht.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Ab 1. Juni fallen in ganz Österreich die Masken, diese Lockerung gilt vorerst für drei Monate. Konkret: In den Öffis, Supermärkten, Taxis und Co. wird die Maskenpflicht pausiert.

FPP2 bleibt in Öffis Pflicht

In ganz Österreich? Nein, wie gehabt bleibt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) beim strengeren Wiener Weg. Die Bundeshauptstadt hält sich zwar bei den Supermärkten an das von der Bundesregierung beschlossene Aus für die Maskenpflicht. In zwei Bereichen bleibt Wien aber doch strenger: In allen Öffis in Wien – egal ob Bim, Bus oder Bahn – ist das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin Pflicht. Die Regelung gilt für geschlossene Räume. Am offenen Bahnsteig oder im Bim-Wartehäuschen kann die FFP2-Maske abgenommen werden.

Konkret heißt es in der Verordnung zu den Öffis:

Zusätzlich zu den in der 2. COVID-19-BMV getroffenen Maßnahmen ist bei der Benützung von Massenbeförderungsmitteln sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie deren jeweiligen Verbindungsbauwerken eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.

Maske auch in Apotheken

Auch beim Besuch von Apotheken ist weiterhin verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch für die Mitarbeiter der Apotheke, so sie nicht durch "sonstige geeignete Schutzmaßnahmen" wie Plexiglaswände oder ähnliches geschützt sind.

Für Apotheken lautet die Wiener Verordnung so:

Zusätzlich zu den in der 2. COVID-19-BMV getroffenen Maßnahmen ist weiters beim Betreten der Kundenbereiche von öffentlichen Apotheken in geschlossenen Räumen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.

Bei Verstößen drohen weiterhin Strafen von 92 Euro. Die aktuelle Wiener Verordnung gilt ab 1. Juni und ist vorerst bis 23. August in Kraft.

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