Niederösterreich

Infizierte Frauen gaben Corona-Speichelproben weiter

Die Polizei ermittelt wegen der "Erschleichung von positiven Corona-Testergebnissen" im Raum St. Pölten. Zehn Verdächtige wurden ausgeforscht.

Erich Wessely
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Symbolbild eines Testprotokolls
Symbolbild eines Testprotokolls
Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Erschleichung von positiven Corona-Testergebnissen im Bezirk-St. Pölten-Land und in der Stadt St. Pölten! Eine Zeugin erstattete laut Landespolizeidirektion am 17. Jänner 2022 Anzeige auf der Polizeiinspektion Herzogenburg betreffend der Weitergabe von positiven Corona-Speichelproben zum Zweck der Verfälschung von Testergebnissen bzw. der Erschleichung eines Genesungszertifikates.

Zwei Frauen, die mit Corona infiziert seien, würden einen mit Covid-19 infizierten Speichel an nicht infizierte Personen weitergeben. Diese Personen würden den infizierten Speichel bei PCR-Gurgeltests abgeben. Die Testergebnisse seien daraufhin positiv ausgefallen, obwohl sie selbst nie am Coronavirus erkrankt gewesen seien.

Mehrere Hausdurchsuchungen

Und wirklich: Bei Hausdurchsuchungen stellten die Bediensteten der Polizeiinspektion Herzogenburg schließlich infizierte Proben sicher und forschten insgesamt zehn Beschuldigte im Alter von 26 bis 61 Jahren, vier Männer und sechs Frauen, aus dem Stadtgebiet von St. Pölten und dem Bezirk St. Pölten-Land aus.

Laut Exekutive stellte sich bei den Ermittlungen Folgendes heraus:

Zwei beschuldigte Frauen im Alter von 37 und 58 Jahren sollen ihren Corona-infizierten Speichel weitergebeben haben. Zwei Frauen im Alter von 36 Jahren sollen die infizierten Proben weitergebeben haben. Drei Beschuldigte, zwei Männer im Alter von 26 und 36 Jahren sowie eine Frau im Alter von 33 Jahren, sollen die Proben erhalten haben. Sie seien jedoch schon vor der Tatausführung an Corona erkrankt.

Positive Speichelproben abgegeben

Zwei Beschuldigte, ein Mann und eine Frau im Alter von 32 Jahren, sollen positive Speichelproben erhalten und abgegeben haben, um ein positives Testergebnis zu erhalten und sich in weiterer Folge ein Genesungszertifikat zu erschleichen. Eine weitere Probe hätten sie jeweils erhalten, um nach Ablauf des Genesungszertifikats erneut ein positives Testergebnis herbeizuführen.

Ein Beschuldigter im Alter von 61 Jahren soll infizierten Speichel aufbewahrt haben, um sich durch diesen nach Ablauf des Genesungszertifikats erneut ein positives Testergebnis zu erschleichen.

Die Beschuldigten werden beim Bezirksgericht St. Pölten angezeigt, es gilt die Unschuldsvermutung.

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