Politik
Grüner Pass gestartet – das musst du jetzt wissen
Der Grüne Pass mit QR-Code ist seit Donnerstag in Österreich in Betrieb. Er gilt vorerst nur für Getestete und Genesene.
Der elektronische Grüne Pass mittels QR-Code startete am Donnerstag in Österreich, wie das Gesundheitsministerium der APA auf Anfrage mitteilte. Allerdings können die Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes vorerst nur für Genesene und Getestete digital erstellt und abgerufen werden. Geimpfte müssen sich noch gedulden, spätestens mit der EU-Regelung am 1. Juli soll es dann auch hier so weit sein. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Zertifikate auch europaweit lesbar sein und damit das Reisen erleichtern.
Für getestete Personen wird das Testergebnis auf dem Zertifikat mit den Begriffen "nachgewiesen" oder "nicht nachgewiesen" dargestellt. Das bedeutet, dass eine Infektion mit dem Coronavirus im ersten Fall gegeben ist und im zweiten nicht nachweisbar war. Mit diesen Begriffen (not detected) folgt Österreich der entsprechenden EU-guideline. Die Genesungszertifikate enthalten das Datum des ersten positiven Tests sowie das Datum, ab wann das Zertifikat gültig ist bzw. die sechs Monate danach bis zum Ende der Gültigkeit.
So holst du dir den QR-Code
Die Zertifikate zählen innerhalb Österreichs, wie schon in den vergangenen Wochen, weiterhin als Eintrittstests für Gastronomie, Kultur etc. Ergänzend zu den neuen Zertifikaten bleiben auch die bisher gewohnten Nachweise in analoger bzw. ausgedruckter Form gültig. Das Gesundheitsministerium bekräftigt, dass die Impfzertifikate im EU-Standard "in einem nächsten Schritt" dazukommen.
Der QR-Code ist mittels Handysignatur oder Bürgerkarte aus dem e-Impfpass über gesundheit.gv.at anzufordern. Wer aber keine Handysignatur hat, kann sich den QR-Code über Teststraßen, Gemeinde- und Bezirksämter bzw. die ELGA Ombudsstellen abholen.
Städte und Gemeinden nicht vorbereitet
Doch die Städte, Gemeinden und Ombudsstellen seien darauf gar nicht vorbereitet, berichtet das "Ö1-Morgenjournal". "Wir haben weder die Ressourcen, noch den gesetzlichen Auftrag, das zu tun", sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz. Das Gesundheitsministerium müsste eine kompetente Stelle dafür einrichten, fordert sie.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärte, dass man allen Gemeinden und ELGA-Ombundsstellen Unterstützung angeboten habe. Gleichzeitig verwies das Ressort aber auch darauf, dass es sich bei der Möglichkeit der Gemeinden, Bezirksämter und ELGA-Ombudsstellen zum Ausdruck von Zertifikaten um "eine Kann-Bestimmung und keine Verpflichtung" handle. "Den Behörden steht es somit frei, diesem Auftrag nachzukommen."