Politik
Regierung besteht weiter auf Ökostrom-Novelle
Nur kurze Zeit, nachdem die SPÖ den neuen Gesetzesbeschluss verhinderte, beschloss die Regierung jetzt eine einfachgesetzliche Regelung.
Alle 21 SPÖ-Abgeordneten stimmten im Bundesrat gegen die im Februar seitens der Bundesregierung vorgeschlagene Ökostrom-Novelle - "Heute" berichtete. Jetzt fixiert die Regierung aber eine einfachgesetzliche Regelung.
Zusätzlich will Türkis-Blau auch die Ökostrom-Befreiung für einkommensschwache Haushalte festlegen: "Wir schaffen Rechtssicherheit für 47 Biomasseanlagen und überwinden damit die Blockade der SPÖ", so Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
"Hochkompliziertes, unsicheres Konstrukt"
Die SPÖ verhinderte das Gesetz, indem sie den Fraktionen im Bundesrat die Zweidrittelmehrheit zunichte machte. Diese sei aber für die Umsetzung eines Gesetzesvorhabens nötig. Die Lösung: ÖVP und FPÖ schaffen eine neue Gesetzeskonstruktion, die keiner Zweidrittelmehrheit mehr bedarf. Im April soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden.
Für die SPÖ ist dieses neue Gesetz ein "hochkompliziertes, unsicheres Konstrukt mit vielen Unsicherheiten für die Betreiber", kritisierte die Energiesprecherin Muna Duzdar. Schließlich sei eine bundesweite Lösung nicht umsonst entstanden. Sie kritisiert weiters einen "entstehenden Förderdschungel und Fleckerlteppich".
Förderungen bis zu 150 Millionen Euro
Ein zentraler Punkt in der Novelle sind die Förderungen für 47 Biomassekraftwerke. Insgesamt sollen diese über die nächsten drei Jahre bis zu 150 Millionen Euro Hilfe erhalten. Planmäßig war deren Förderung bereits ausgelaufen.
Genau dieser Punkt wird heftig von SPÖ und Arbeiterkammer (AK) kritisiert. Die Regierungsparteien versuchen, positiv zu argumentieren und weisen auf über 6.000 Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung hin, die mit den Biomassewerken verknüpft sind. Sie weisen auch auf die Alternative hin, die dann in Anspruch genommen werden müsste: Fossile Brennstoffe und/oder Atomenergie.
Die SPÖ entkräftet, indem sie kontert, die Kraftwerke würden nur etwa 200 Jobs bieten, die Förderungsverwendung sei nicht gesetzlich präszise festgelegt und arme Menschen würden nicht ausreichend durch die Novelle entlastet.
Köstinger betont: "Uns war wichtig, hier rasch eine tragfähige Lösung zu finden, die die Zukunft der Biomasseanlagen sichert. Wir gehen davon aus, dass wir deutlich unter den 50 Mio. Euro pro Jahr liegen werden", hieß es aus dem Ministerium.
Auch AK kritisiert
Die AK bekräftigte ihre Kritik dazu am Montag. Die geplante neue Förderung sei die "schlechteste Lösung", um Biomasse zukunftsfit zu machen. Das Gesetz gehe mit hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken für die Anlagenbetreiber einher, auch für private Haushalte würde es signifikante Mehrkosten bedeuten. Diese würden deshalb entstehen, weil die Finanzierung der Förderung nicht über Steuergelder, sondern direkt über die jährliche Stromrechnung zu bezahlen sei.
Aktuell bezahlt ein durchschnittlicher Haushalt zwischen 70 und 90 Euro Ökostromgebühr im Jahr, Sozialhilfe- sowie Pensions- und Pflegegeldbezieher und Studenten zahlen 20 Euro. Die Abgabe für die Ärmeren soll nun, gleich wie bei der GIS, ganz entfallen.
Das Ökostromgesetz, das die Förderung erneuerbarer Energien regelt, soll jedoch erst im Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) zur Wirkung kommen. Dieses wird derzeit im Umweltministerium ausgearbeitet.
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(rfr)