Österreich
Voodoo-Skandal um KH Nord weitet sich aus
Die Projektleiterin, die einen Energetiker für 95.000 Euro engagierte, stand bereits vor einigen Jahren unter Korruptionsverdacht. Ermittelt wird gegen drei Personen.
Susanne L. war bereits 2012 im Visier der Korruptions-Fahnder ("Heute" berichtete). Ein kleiner Blick ins Archiv brachte Ungereimtheiten aus der Vergangenheit wieder zum Vorschein: Die gegenwärtig suspendierte Projektleiterin des KH Nord stand als hohe Beamtin des Wiener Rathauses unter Verdacht, Ausschreibungen manipuliert zu haben.
2008 soll sie bei der Sanierung der Ringstraßen-Beleuchtung eine Kostenexplosion verschwiegen haben, um keinen Baustopp vor der Europa Fußball-Meisterschaft zu riskieren. Die Sanierung kostete sechs statt vier Millionen Euro.
Die Baufirma erklärte sich bereit, die Schulden zu übernehmen, forderte jedoch ein Jahr später die Summe samt Zinsen zurück. Nicht ohne ein Gegengeschäft zu fordern: Der Baufirma soll ein Auftrag über 60.000 zugesichert worden sein. Um den Auftrag zu garantieren, musste die Ausschreibung manipuliert werden. Nachdem sich die Vorwürfe zunehmend erhärteten, wurde sie damals vom Dienst suspendiert. Nach eingehender Prüfung des Falles wurde sie jedoch rehabilitiert.
Beteiligung weiterer Personen im Fall KH Nord nun nicht ausgeschlossen
Die nun laufende Untersuchung durchleuchtet die Tätigkeiten und Verwicklungen sämtlicher Beteiligter im Fall des Bewusstseinsforschers, der für das KH Nord engagiert wurde. Das bestätigt auch KAV-Direktor Herwig Wetzlinger gegenüber wien.orf: "Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und aufgrund der vorliegenden Faktenlage, werden die Untersuchungen auf weitere Personen aus dem Krankenhaus Nord-Team ausgeweitet."
Zwei Personen stehen nun besonders im Zentrum der Aufmerksamkeit: Ein Stellvertreter der Programmleiterin Susanne L. sowie eine weitere Person aus dem näheren Umfeld. Sie sollen autorisiert gewesen sein, die Rechnung zu unterschreiben und gaben offenbar der "energetischen Reinigung" ihr "OK".
So lange aber nicht klar ist, welche Bedeutung genau den Unterschriften beizumessen ist, bleiben die zwei Personen vorerst in ihrer Funktion tätig. Falls lediglich unterschrieben wurde, dass die Einhaltung der Rechnungsvorlegungsvorschriften gewährleistet war, dann gelten sie nur bedingt als involvierte.
Wetzlinger sagte gegenüber wien.orf,at weiter, es würde von seiten der Mitarbeiter kein Vertrauensbruch vorliegen, jedoch sei eine lückenlose und transparente Untersuchung unabdinglich.
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(bai)