Österreich
Schuldig! Akademiker (66) leugnete Holocaust
Ein alter Bekannter musste am Montag in Krems auf die Anklagebank: Der ehemalige Bezirksrat der Wiener FPÖ Wolfgang F. (66). Urteil: 4 Jahre Haft.
Er kann und kann es nicht lassen: Ein ehemaliger Bezirksrat der Wiener FP (er wurde vor 24 Jahren ausgeschlossen) hat laut Anklage in Schriftstücken an Richter, Justiz und den Justizminister die Existenz von Gaskammern während der Nazi-Zeit geleugnet. Seine Kernaussage: Es sei unmöglich, sechs Millionen Juden zu vergasen. Es sei alles eine Lüge. Der Angeklagte verwies auch auf sein Buch "Naturgesetze versus Gaskammern" aus den 90er-Jahren. Und: Er meint, dass Mauthausen erst nach dem Krieg errichtet worden sei. Im Publikum: Mehrere Anhänger des Akademikers aus ganz Österreich.
Anwalt: "Unzurechnungsfähig"
Der 66-jährige Akademiker, der bereits fünf Mal wegen Wiederbetätigung verurteilt worden war, verschickte von 2016 bis Juli 2017 Briefe an die Justiz. Sein Anwalt, niemand geringer, als der für schwere Fälle bekannte Wolfgang Blaschitz entgegnete: "Er ist ein Serientäter und Rückfallstäter. Er ist laut zwei Gutachten nicht zurechnungsfähig und nicht gefährlich."
Schuldig
Seit 2003 sitzt der Akadmiker, mit kurzen Unterbrechungen, in Haft - immer wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Sein derzeitiges Zuhause: Der berüchtigte Felsen, die Justizanstalt Stein (Krems).
Advokat Blaschitz forderte wegen Unzurechnungsfähigkeit einen Freispruch für Wolfgang F., doch die Geschworenen entschieden mit 7:1 Stimmen anders: Schuldig. Die Begründung der Laienrichter salopp gesagt: Wer so gescheit ist, kann nicht unzurechnungsfähig sein. Das Urteil von Richter Wittmann: Vier Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Täter. Anwalt Blaschitz legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Lie)