Österreich
Seniorin (75) ermordet: Am 3. Mai Lokalaugenschein
Am 22. März war die Leiche von Maria P. in Grafenbach (Neunkirchen) gefunden worden, als Tatverdächtiger gilt der Enkel, am 3. Mai findet nun der Lokalaugenschein statt.
Nach dem Fund der toten 75-Jährigen in Grafenbach-St. Valentin (Bezirk Neunkirchen) war der 28-jährige Enkel des Opfers als Mordverdächtiger festgenommen worden. Es war das sechste tödliche Gewaltverbrechen an einer Frau seit Jahresbeginn in Niederösterreich. Wie berichtet hatten Verwandte seit längerem nichts von der allein stehenden Frau gehört und einen Schlüsseldienst verständigt, um die versperrte Eingangstür des Hauses zu öffnen. Im Inneren wurde am Samstag, 22. März, die blutüberströmte Leiche entdeckt.
Tatrekonstruktion Anfang Mai
Im Zuge von Erhebungen im Umfeld der 75-Jährigen ergab sich rasch ein dringender Tatverdacht gegen den Enkel des Opfers, Markus H. (28). Mögliches Motiv: Streit ums Geld. Für Markus H. gilt die Unschuldsvermutung. Der 28-Jährige war bereits mehrmals in stationärer Behandlung, es dürfte eine schwere psychische Erkrankung bei dem Verdächtigen vorliegen. Am 3. Mai wird es zum Lokalaugenschein kommen, die Gewalttat wird in Grafenbach nachgestellt.
Mordopfer wurde heute beerdigt
Heute, Montag, fand die Beerdigung des Mordopfers in Grafenbach statt, zeitgleich musste sich der Enkelsohn vor Gericht in Wr. Neustadt wegen eines anderen Deliktes verantworten. Der 28-Jährige soll im Jänner gemeinsam mit seinem Vater (50) in einem Fitnessstudio zwei Sportler verprügelt haben.
Der 50-Jährige soll laut "Kurier" die zwei jungen Männer wegen ihres "lächerlichen Trainings" verhöhnt haben, sie hätten beim Bankdrücken mit den Gewichten geschummelt. Es kam zur Schlägerei, der Vater verpasste den beiden Sportlern, einen Berufssoldaten und dessen Bruder, Faustschläge. Dann soll er noch ein Messer gezückt und gedroht haben, alle abzustechen. Markus H. soll mit einem Gürtel einem der Sportler ins Gesicht geschlagen haben.
Der 50-Jährige, ehemals einer der besten Bodybuilder Österreichs, wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Markus H., verteidigt von Anwalt Wolfgang Blaschitz, wurde teils freigesprochen, wegen versuchter Körperverletzung kam er mit einer Geldstrafe davon. "Mein Mandant hat bei dem Raufhandel wenig bis nichts gemacht", so Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
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(Lie, wes)