Österreich
Behördenschreck kam von Haftausgang nicht zurück
Am vergangenen Mittwoch um 19.30 Uhr hätte Franz Stieger wieder in die Justizanstalt Krems zurückkehren sollen, doch er verzichtete darauf. Die Fahndung läuft.
Der selbsternannte "Behördenschreck" Franz Stieger ist wieder in aller Munde. Wegen Stalkings war er zu 17 Monaten Haft verurteilt worden – und er hätte noch einige Monate vor sich.
Nach einigen Haftausgängen, nach denen er brav zurückgekehrt war, verzichtete er laut "NÖN" diesmal darauf. Seit Mittwoch, 19.30 Uhr, wird Franz Stieger gesucht, die Fahndung läuft.
"Das war nicht vorhersehbar, er ist eigentlich ein Musterhäftling. Die Flucht selbst stellt eine Verwaltungsstraftat dar, in seinem Fall Hausarrest, den er zu seiner Reststrafe absitzen wird müssen", so Oberstleutnant Roman Pachschwöll, Justizanstalt-Stellvertreter in Krems, zu "Heute".
"Restrisiko gibt es immer"
Stieger wurde nicht als gefährliche Person eingestuft, auf die Freigänge hatte er Rechtsanspruch. Für die Justiz sei die Flucht nicht vorhersehbar gewesen. Pachschwöll: "Aber freilich, ein Restrisiko gibt es immer."
Eine Kremser Richterin, ein ehemaliger Gerichtspräsident (mittlerweile verstorben), ein Ex-Bürgermeister aus dem Bezirk Krems und ein Rechtsanwalt hatten sich, wie berichtet, von ihm verfolgt und gestalkt gefühlt. 2016 kam es am Landesgericht St. Pölten zum Prozess, Stieger wurde verurteilt.
Am 23. Juni 2017 hätte er eine 17-monatige Haftstrafe antreten müssen, musste aber sogar in seinem Haus festgenommen werden. Noch Mitte 2017 hatte Stieger gegenüber "Heute" gemeint: "Die haben mich als einen an Verfolgungswahn geplagten Querulanten hingestellt. Aber ich kämpfe nur um mein Recht."
Sogar um politisches Asyl in Deutschland, der Schweiz und Ecuador hatte er angesucht, um der Haftstrafe zu entgehen. (wes)