Österreich
Ab Juni sind Fahrräder und E-Scooter gleich
Lenker der vieldiskutierten E-Scooter sollen mit einer Novelle der Straßenvekehrsordnung dieselben Pflichten erhalten wie Fahrradfahrer.
Sind E-Scooter Fahrräder? Diese Diskussion entbrannte bereits vergangenen Sommer. Sichtlich scheiden sich darüber die Geister - einerseits werden die Fahrzeuge ausdrücklich nicht als E-Fahrräder eingeordnet, andererseits sind sie leistungsmäßig gleichwertig.
Allerdings überschneiden sich die Ausrüstungspflichten, aber vor allem die Verhaltensregeln, für Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter in weiten Bereichen.
Verboten ist künftig das Fahren mit dem E-Scooter auf Gehsteigen und Gehwegen. Demnach sind alle Verkehrsflächen erlaubt, die auch Fahrräder benutzen dürfen. So darf man mit dem Scooter beispielsweise auch dort gegen die Einbahn fahren, wo es Fahrrädern erlaubt ist.
Einzige Ausnahme bilden Gehsteige und Gehwege, die behördlich für die Benützung von E-Scootern freigegeben wurden oder werden. In manchen Fällen tritt dies auf, wenn die zwingende Benützung der Fahrbahn nicht sinnvoll ist.
Lenker von E-Scootern müssen künftig sämtliche für Radfahrer geltenden Verhaltensregeln einhalten, darunter fällt auch das Handyverbot. Möchte man während der Fahrt weiterhin telefonieren etc., so muss man eine Freisprecheinrichtung verwenden.
In dem Entwurf, der dem Parlament vorgelegt wurde, ist eine Altersgrenze von mindestens zwölf Jahren für alle elektrisch angetriebenen Kleinfahrzeuge festgelegt.
Besitzt ein jüngeres Kind einen Fahrradausweis oder ist es in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, darf es ebenso einen E-Scooter lenken.
Bis 19. März können über die nächsten zwei Wochen Stellungnahmen eingebracht werden. Vorgesehen ist, dass das Gesetz ab 1. Juni gültig wird.
(rfr)