Österreich
Wiederbetätigung: Kärntner (61) verurteilt
Ein Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen nationasozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Er nahm die Geld- und bedingte Haftstrafe an.
Ein 61-jähriger Kärntner musste sich heute früh wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und staatsfeindlicher Verbindungen vor Gericht verantworten. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro und zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Der Angeklagte nahm die Strafe an, weil die Staatsanwältin aber keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der Pensionist, ein Ex-Landesbediensteter, hatte bei mehreren Veranstaltungen des "Staatenbund Österreich" teilgenommen. Er habe sich von der Gruppe distanziert, ausgetreten ist der Kärntner aber nicht. Der Staatenbund Österreich gilt als staats- und verfassungsfeindliche Organisation.
Vor Gericht versuchte der Mann seine Taten kleinzureden. Er habe sie nicht ernst genommen. Auf Facebook etwa teilte er einen Beitrag, der Adolf Hitler verherrlicht hatte. Hitler hätte er auf dem Bild nicht erkannt, er hielt die Person für "einen Mann aus den 30er-Jahren mit Schnauzbart", so der Angeklagte laut APA-Angaben. Den dazugehörigen Text der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck habe er nicht gelesen.
Die Richterin glaubte diesen Ausführungen nicht, bezog aber die Unbescholtenheit des Angeklagten strafmildernd in die Urteilsfindung ein. Das Schwurgericht entschied einstimmig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(mr)