Salzburg

Spar zeigt Spitzen-Politiker wegen Amtsmissbrauchs an

Die Supermarktkette Spar zeigt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn im Streit um den Europark Salzburg wegen Amtsmissbrauch an.

Roman Palman
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Der Konzern Spar zeigt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn an.
Der Konzern Spar zeigt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn an.
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Der Streit um die Erweiterung des Salzburger-Europarks zwischen dem Spar-Konzern und Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) geht in die nächste Runde. Nachdem Schellhorn beharrlich beim Nein zur gewünschten Vergrößerung der Shoppingmeile in Salzburg bleibt, folgen nun rechtliche Schritte wie Marcus Wild, Vorstand der Spar AG, am Samstag gegenüber der APA bestätigte.

"Nimmt kleinen Händlern die Butter vom Brot"

Grund für die Anzeige ist das vehemente Nein des Grünen-Politikers zum Ausbau in der Stadt. Heinrich Schellhorn weigert sich, die Standortverordnung zu unterschreiben. Das bereits 50.700 Quadratmeter große Einkaufszentrum gilt laut "Wiener Zeitung" als das Flaggschiff der Konzerntochter SES Spar Shopping Centers. Die Erweiterung um nochmals 14.000 Quadratmeter, die Spar nun schon seit zehn Jahren vorantreiben will, liegt damit vorerst weiter auf Eis.

"Jetzt werfen sie mir Willkür und Amtsmissbrauch vor", zitieren die "Salzburger Nachrichten" den Grünen-Chef. Bei der Landesversammlung am Samstag bestätigt er erneut, nicht nachgeben zu wollen: "Ich befürchte, die Existenz kleiner Händler ist in Gefahr durch den Ausbau. Ich unterschreibe nicht. Es bleibt bei einem Nein." 

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    Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn im Visier: Der Spar-Konzern bringt Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen den Grünen ein.
    Land Salzburg / picturedesk.com

    Spar pocht auf Europark-Erweiterung

    Seitens des Spar-Konzern heißt es, Schellhorn habe seine Zustimmung "aus rein symbolpolitischen Gründen im Dezember 2021 verweigert". Es gebe bereits einen positiven Amtsbericht der Landesregierung und alle Voraussetzungen für eine Genehmigung für die Erlassung einer Standortverordnung zur Erweiterung des Europark seien erfüllt.

    "Namhafte Rechtsexperten" hätten die Sache geprüft und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die "Verweigerung der Zustimmung pflichtwidrig war und ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt."

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