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Kein YouTube: ORF blitzt bei Medienbehörde ab

Die KommAustria hat dem ORF verboten, einen eigenen YouTube-Kanal zu betreiben. Dafür soll die 7-Tage-Regel in der TV-Thek fallen.

Heute Redaktion
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ORF blitzt bei KommAustria ab
ORF blitzt bei KommAustria ab
Bild: Flimmit Presse

Plänen des ORF, einerseits einen eigenen Kanal auf der Videoplattform YouTube einzurichten und andererseits die Online-Videothek "Flimmit" künftig als öffentlich-rechtliches und damit teilweise gebührenfinanziertes Angebot aufzusetzen, hat die KommAustria in der vom ORF beantragten Form eine Absage erteilt. Das teilte die Medienbehörde am Montag in einer Aussendung mit.

Konkret hatte der ORF mit einem der Anträge um die Genehmigung zur Erweiterung seines Angebotes in "Sozialen Medien" um einen YouTube-Kanal angesucht. Auf dem Channel sollten dabei unter anderem Sendungen angeboten werden, die aufgrund gesetzlicher Beschränkungen derzeit auf der ORF-eigenen Online-Videoplattform, der ORF-TVthek, nicht länger als sieben Tage bereitgestellt werden können.

Die KommAustria begründete die Absage damit, dass eine Kooperation des ORF mit YouTube andere Unternehmen diskriminieren würde und somit dem ORF-Gesetz widerspräche. Stattdessen schlägt die Medienbehörde vor, die 7-Tage-Regelung der TV-Thek zu lockern und Inhalte künftig länger bereitzustellen.

Auch ein Korb für GIS-Gebühren bei Flimmit

Auch ein Konzept zur künftigen Neugestaltung der Plattform "Flimmit" wurde abgewiesen. So reichte der ORF bereits im vergangenen Juli einen Plan ein, wonach das OnDemand-Videoportal in ein öffentlich-rechtliches Angebot umgewandelt und damit zum Teil über GIS-Gebühren finanziert werden sollte.

"Bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept für die neue Videothek bleibe völlig unklar, wie groß der Anteil sei, der aus dem ORF-Programmentgelt einfließen müsste", teilt die KommAustria mit. Außerdem sei die Nutzerakzeptanz nicht abschätzbar.

Private Sender sind erfreut

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) begrüßt die Entscheidung der KommAustria sehr, wie aus einer Reaktion am Montag hervorgeht. Für den VÖP käme die Entscheidung nicht unerwartet. So hatte sich der Verband schon vorab beschwert, dass das YouTube-Vorhaben "nicht nur gegen mehrere Gesetze verstoßen und zudem zu schwerwiegenden negativen Wettbewerbseffekten geführt hätte, sondern auch keinen nennenswerten Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags geleistet hätte."

(Red)