Niederösterreich

Zwölf Monate bedingte Haft für Eiernockerl-Posting

Ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Tulln postete einen Eiernockerl-Beitrag einen Tag vor Hitlers Geburtstag. Nun musste er vor Gericht.

Erich Wessely
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Der Prozess fand am Gericht in St. Pölten statt.
Der Prozess fand am Gericht in St. Pölten statt.
Erich Wessely

Prozess am Landesgericht St. Pölten wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz: Auf der Anklagebank musste ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Tulln Platz nehmen.

Laut "Kurier" brachten den Angeklagten drei Postings juristische Probleme ein. Am 19. April diesen Jahres lautete ein Facebook-Beitrag des 35-Jährigen: „Nicht vergessen, morgen gibt es Eiernockerl!“ Dazu ein Emoji, das die Hand streckt. Ins Internet hatte er den Eintrag einen Tag vor Adolf Hitlers Geburtstag gestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor, weil Eiernockerl angeblich Hitlers Lieblingsgericht waren.

35-Jähriger gegen das Impfen

In einem weiteren Beitrag ist laut "Kurier" das Tor des Konzentrationslagers Auschwitz zu sehen. Der Schriftzug „Arbeit mach frei“ wurde mit „Testen macht frei“ ersetzt. Auch ein Davidstern mit der Aufschrift "Nicht geimpft" wurde auf der Facebookseite des Angeklagten entdeckt. 

"Sie haben es nicht so mit dem Impfen, stimmt's?", fragte der Richter. "Ja", antwortete laut "Kurier" der Angeklagte. Es sei doch so, "dass Menschen, die nicht geimpft sind, wie Aussätzige behandelt werden“, so der 35-Jährige aus dem Bezirk Tulln, der sich beim Prozess nicht schuldig bekannte.

Doch die Geschworenen entschieden anders. Für das Eiernockerl-Posting fasste der Mann zwölf Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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