Wien
Zoll erwischt Wiener Gärtner mit Taschen voller Geld
3.000 € im Börserl, weitere 58.000 € in fünf Kuverts im Gepäck: Der Zoll schnappte am Flughafen Wien einen Gärtner, "erntete" einen Teil des Geldes.
Einmal um die ganze Welt und die Taschen voller Geld… Aus dieser Reise erwachsen einem Wiener Gärtner nun echte Probleme: Der in Ägypten geborene österreichische Staatsbürger (55) betreibt gemeinsam mit seinem Sohn eine Gärtnerei in Wien. Mitte Mai wollte er in die alte Heimat fliegen, hatte einen Flug nach Kairo gebucht. Die Reise verlief aber anders, als geplant.
Nachdem er den Flug offenbar nicht mit leeren Händen antreten wollte, hatte er stolze 3.000 Euro in der Geldbörse. Diese zeigte er den Zöllnern bei der Abreisekontrolle direkt am Abfluggate auch vor. Als das anwesende Team des Zolls danach seine Umhängetasche kontrollierte, fanden sie darin allerdings zwei Umschläge, gefüllt mit weiteren 17.000 Euro! "Der Unternehmer versuchte zunächst zu argumentieren, dass es sich bei dem nun gefundenen Geld um Firmengeld handle, sein privat mitgeführtes Geld, die 3.000 Euro, hätte er den Beamtinnen und Beamten bereits vorgelegt", heißt es aus dem Finanzministerium.
Wiener Unternehmer hatte 27.000 Euro Steuerschulden
Zur weiteren Kontrolle seines Handgepäcks wurde der Reisende daraufhin in die Zollstelle des Flughafens Wien gebeten, wo die Zöllner in seinem Trolley drei weitere Umschläge voll mit Bargeld finden konnten. Insgesamt stellten die Zollorgane bei diesem Aufgriff rund 61.000 Euro sicher, die der Mann unangemeldet aus Österreich ausführen wollte. Und: Aufgrund eines Steuerrückstandes beim Finanzamt Österreich konnte im Rahmen des Aufgriffs gleich die Pfändung von rund 27.000 Euro bei dem Unternehmer selbst und auch für dessen Sohn durchgeführt werden.
Über 10.000 Euro Bargeld müssen angegeben werden
"Die Anmeldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro, die Reisende über einer Grenze mit sich führen, ist kein Selbstzweck – im Gegenteil, sie soll illegale Geldbewegungen verhindern und trägt so dazu bei, Geldwäsche oder Finanzierungsbeiträge zu terroristischen Aktivitäten zu unterbinden. Aber auch jenseits dieser generellen Bestimmungen und Absichten hinter der Anmeldepflicht für Bargeld ist es auch eine Frage der Steuerehrlichkeit, in Österreich erwirtschaftete Mittel auch in Österreich – und damit zum Wohle unseres Staates und seiner Menschen – zu versteuern und nicht außer Landes zu schaffen. Denn mit Steuereinnahmen werden wichtige Staatsausgaben finanziert. Aber man sieht einmal mehr: Betrügen lohnt sich nur scheinbar, schlussendlich kommen noch schmerzhafte Strafen dazu", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).
Zusätzlich zur Pfändung und damit der vollstreckten Begleichung des Abgabenrückstandes in Österreich wurde gegen den Mann ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Bei vorsätzlichem Handeln liegt die Höchststrafe bei 100.000 Euro. "Der Fall wurde darüber hinaus an das Finanzamt Österreich weitergeleitet, das nun ermittelt, ob das mitgeführte Geld in Österreich korrekt versteuert wurde", heißt es vom Finanzministerium.