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"Zahl nicht" gibt's nicht – GIS-Nachfolger trifft alle
Egal, ob du bisher die GIS nicht gezahlt hast oder durch fehlende Empfangsgeräte nicht betroffen warst: Die neue ORF-Gebühr kassiert auch dich ab.
Auf bisherige GIS-Verweigerer und -Unbeteiligte kommen harte Gebühren-Zeiten zu. Was bisher bekannt ist: Die GIS wird abgeschafft, aber eine neue ORF-Gebühr soll kommen und wird derzeit beinhart verhandelt. Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof die bisherige GIS als unzulässig eingestuft und dem Staat bis 2024 eine Frist gesetzt, um nicht nur TV und Radio, sondern auch das (bisher kostenlose) Internet-Angebot des ORF zu berücksichtigen. Die Regierung will dies, das drang bisher durch, in Form einer Haushaltsabgabe – genannt "ORF-Rabatt statt teurer GIS" – umsetzen.
Was bereits so gut wie fest steht: Alle Haushalte in Österreich sollen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Außerdem soll die geplante Höhe der neuen GIS-Gebühr nur unwesentlich niedriger als die bisherige GIS ausfallen, obwohl sie Hunderttausende Haushalte mehr als bisher zahlen werden. Egal also, ob jemand keine Empfangsgeräte daheim hat oder die Geräte zwar vorhanden sind, der Nutzer aber bisher einfach "untergetaucht" ist, wenn es um die GIS-Zahlung ging – beide Seiten der Nicht-Zahler werden bald auch die neue ORF-Gebühr zahlen müssen.
Müssen deshalb, weil es kein Entkommen zu geben scheint. Ein "Zahle ich nicht", das viele Bürger ankündigen, soll nach bisherigen Infos nämlich gar nicht möglich sein. Befreit von der Gebühr sollen nur – und wirklich nur – jene sein, die bisher von der GIS befreit waren. So darf bei der GIS das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen im Folgenden genannten Ausnahmen von der GIS.
Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit. Ebenso befreit sind laut GIS "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit", darunter Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite. Außerdem befreit sind Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Pflegegeldbezieher, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten befreit – wenn sie die das genannte Einkommen nicht überschreiten.