Szene
Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden
Der deutsche Sänger hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt.
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte im vergangenen Jahr bei einer Veranstaltung Xavier Naidoo (46) öffentlich als judenfeindlich bezeichnet: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar". Sie behauptete zudem, dass der Sänger in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende.
Erfolg vor Gericht
Naidoo reagierte daraufhin mit einer Klage auf Unterlassung der "ehrverletzenden und diskreditierenden Behauptung". Und er bekam Recht: Das Landgericht Regensburg untersagt es der Referentin den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen.
Bei einer Wiederholung drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Das Urteil fiel am Dienstag, den 17. Juli. Die Frau könne diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen, so Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung.
Schon seit Jahren muss Naidoo Kritik an seinen politischen Einstellungen einstecken. Viele ehemalige Fans unterstellen ihm die Verbreitung von Verschwörungstheorien oder Kontakte zu Reichsbürgern.
Die Klägerin sah das Urteil als "fatales Signal für die politische Bildung" und will in Berufung gehen.
(red)