Wien
MA35 verlängert Visum nicht, keine Beihilfe für Mama
Christina T. suchte im Februar bei der MA 35 um eine Visum-Verlängerung an. Weil der Antrag bis jetzt bearbeitet wird, erhält sie keine Beihilfen.
Christina T. (23) ist gebürtige Serbin, ihr Mann hat die österreichische Staatsbürgerschaft. Jedes Jahr sucht die 23-jährige Favoritnerin, die in der Schweiz aufgewachsen ist, bei der MA 35 um eine Verlängerung ihres Visums an: "Ich habe den Antrag auf Verlängerung heuer am 17. Februar eingereicht und auch die Einreichbestätigung erhalten. Seitdem ist mein Antrag in Bearbeitung. Persönliche Termine werden abgelehnt, E-Mails nicht beantwortet. Am Telefon meldet sich oft keiner, und wenn sich jemand meldet, kann keiner in den Akt schauen. Ich werde die ganze Zeit abgespeist und immer weiter verbunden, bis im Endeffekt einfach jemand auflegt", ist Christina T. wütend.
Das Problem: Ohne gültiges Visum kann die 23-Jährige für ihre beiden Töchter – 3,5 Jahre und zwei Monate – kein Kinderbetreuungsgeld und keine Familienbeihilfe beziehen: "Seit Juni bekomme ich keine Beihilfen, jedes Monat fehlen uns daher rund 900 Euro. Mein Mann ist derzeit arbeitslos, ich bin daheim bei meinem Baby. Wir brauchen das Geld. Zum Glück bin ich wenigstens versichert", so die 23-Jährige.
MA 35 forderte Deutschkurs
Was die Wienerin besonders ärgert: "Ich bin in der Schweiz aufgewachsen und dort auch in die Schule gegangen. Ich spreche die deutsche Sprache fließend. Ich habe das beim Antrag bekannt gegeben und als Anhang meine Schulzeugnisse beigefügt. Trotzdem hat die MA 35 vor drei Monaten von mir verlangt, dass ich einen Deutschkurs besuche."
"Heute" fragte bei der MA 35 um eine Stellungnahme an, bekam allerdings bis dato keine Rückmeldung. Im Fall der Studentin Amina, die seit sieben Monaten auf ihr Visum wartet – "Heute" berichtete – hieß es seitens der MA 35: "Zu Einzelfällen erteilen wir grundsätzlich keine mediale Auskunft. Anmerken möchten wir, dass man sich, nach dem Verlängerungsantrag bis zur Entscheidung darüber, rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf."