Pikanter OGH-Entscheid

Wienerin hat NUR Sex mit ihrem Ex, erbt sein Vermögen

Eine Frau erbt das Vermögen ihres 2021 verstorbenen Ex-Partners, da sie nie in einer Lebensgemeinschaft mit ihm lebte, sondern nur Sex mit ihm hatte.

Wien Heute
Wienerin hat NUR Sex mit ihrem Ex, erbt sein Vermögen
Eine OGH-Entscheidung über ein Testament überrascht: Eine Wienerin erbt nun, weil sie nur Sex mit ihrem Ex-Partner hatte und in keiner richtigen Lebenspartnerschaft gewesen sei.
Getty Images / Symbolbid

Eine Justiz-Entscheidung in einer Testamentssache in Wien reichte bis tief ins Schlafzimmer der Betroffenen hinein: Wie die "Presse" berichtete, darf eine Wienerin das Vermögen ihres Ex-Partners erben, weil sie Sex und nur Sex mit dem Erblasser hatte. Das Verhältnis der beiden sei somit keine Lebensgemeinschaft im rechtlichen Sinne gewesen.

Erben ist für Lebensabschnittspartner nach einer Novelle im Jahr 2017 bei Beendigung der Beziehung vor dem Tod eigentlich nicht mehr vorgesehen, außer das Testament ist explizit so formuliert, dass es trotz Beendigung der Beziehung aufrecht bleibt.

Im vorliegenden Fall war es – wie meistens – nicht so. Daher witterte die Tochter des 2021 verstorbenen Mannes ihre Chance und gab sich nicht mit dem Pflichtanteil zufrieden, sondern machte der verflossenen "Partnerin" des Vaters das Erbe streitig. Sie blitzte aber in allen Instanzen und schließlich sogar vor dem obersten Gerichtshof ab.

Denn die im Testament ausgewiesene Frau konnte auch dank mehrere Zeugen nachweisen, dass sie nie in einer Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt hatte, nie Wohnung oder Geld mit ihm teilte, sondern ausschließlich Sex-Dates mit ihm hatte und ihre "Beziehung" nur dem Ausleben körperlicher Bedürfnisse diente.

Eine Lebensgemeinschaft wurde vom OGH also mit Entscheid vom 15. Oktober endgültig verneint, "weil zwischen Erstantragstellerin und Erblasser weder eine Wohn- noch eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern nur (über einen gewissen Zeitraum) eine Geschlechtsgemeinschaft bestand". Nach einem offenbar erfüllten Sexleben darf sich die Dame aus Wien nun über einen Geldregen freuen. Die Tochter des Toten muss mit dem Pflichtteil auskommen.

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    Denise Auer, IStock (Symbolbild, Fotomontage)

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Frau in Wien erbt das Vermögen ihres verstorbenen Ex-Partners, da ihre Beziehung ausschließlich auf sexuellen Begegnungen basierte und keine Lebensgemeinschaft im rechtlichen Sinne darstellte.
    • Trotz des Einspruchs der Tochter des Verstorbenen bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass die Frau aufgrund der fehlenden Lebensgemeinschaft erbberechtigt ist.
    red
    Akt.