Österreich

Wienerin (61) starb nach Endoskopie: Sohn klagt

Heute Redaktion
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Christiana W. unterzog sich sieben Tage vor Weihnachten in Eisenstadt einer Endoskopie, das Fest wollte die Wienerin bei ihrem Sohn feiern. Aber: sie starb.

"Meine Mutter könnte fix noch leben, starb nach einer Endoskopie – einem Routineeingriff und ich bekam sogar die Rechnung für den verpfuschten Eingriff", meint Florian W. (32) - er hat den Tod der 61-jährigen Wienerin im Jahr 2016 noch immer nicht überwunden.

Christiana W. war am 15. Dezember 2015 zum Internisten gegangen, klagte über Oberbauchschmerzen. Der Facharzt erstellte die Verdachtsdiagnose Gallengangproblematik und empfahl eine ERCP (Anm.: endoskopische retrograde Cholangio-Pancreaticographie; das ist eine Röntgenkontrastdarstellung des Gallengangsystems und Bauchspeicheldrüsenganges mittels eines Endoskops). Wobei bei der 61-Jährigen eine ERCP bereits 2008 durchgeführt, aber abgebrochen werden musste (die Patientin hatte im Jahr 1989 einen Magenbypass bekommen). Ein zweiter Eingriff (ERCP) gelang aber im Jahr 2008.

Eingriff endete mit Blutung

Am 17. Dezember wurde Christiana W. im Spital Eisenstadt vom selben Facharzt für Innere Medizin aufgenommen, am 18. Dezember erfolgte der Eingriff (der Arzt kannte die ganze Krankengeschichte der Patientin). Dabei wurde aber die Dünndarmschleimhaut der Privatpatientin verletzt, es kam zu einer Blutung, die üblicherweise schmerzfreie Untersuchung wurde abgebrochen. Danach wand sich die Patientin vor Schmerzen, es wurde eine Schmerztherapie verordnet und ein CT durchgeführt. Das CT zeigte, dass bereits freie Luft im gesamten Bauch war. Der Arzt verließ das Spital am 18.12., kündigte an, erst am 21.12. wieder zurück zu sein und übergab die Patientin. "Nicht als Risikopatientin", merkt Opfer-Anwältin Karin Prutsch an.

16 weitere OPs und dann Tod

Die Patientin bekam zu essen, zu trinken, ihr Zustand verschlechterte sich aber rapide, am 20.12. befand sich die 61-Jährige bereits in einem septischen Schock. Eine OP wurde erst drei Stunden später durchgeführt, im Rahmen der Not-OP erfolgte eine Teilresektion des Dünndarms. Postoperativ kam es zu einem Nierenversagen, in den folgenden neun Tagen wurde die Wienerin fünf Mal operiert, am Silvestertag 2015 musste ein Luftröhrenschnitt durchgeführt, am Dreikönigstag 2016 ein künstlicher Darmausgang angelegt werden. Zudem kam es zu einer Keiminfektion. 9 weitere Operationen erfolgten bis 26. Jänner, am 27. Jänner starb die Wienerin.

"Wäre die Operation noch am Abend des 18. Dezember erfolgt oder am 19. Dezember, hätte Christiana W. eine realistische Chance gehabt", so die Grazer Top-Anwältin Karin Prutsch. Das Strafverfahren wurde im Juli 2016 eingestellt, jetzt aber fortgeführt. Für den Sohn hat der Tod seiner geliebten Mutter dramatische Folgen: Er muss seither behandelt werden.

Klage bei Gericht

Unabhängig dessen, hat Karin Prutsch eine Klage beim Landesgericht Eisenstadt auf Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten in der Höhe von 30.000 Euro eingebracht. Denn: Ein chirurgisches Gerichtsgutachten bestätigt, dass bei Christiana W. zunächst ein nicht invasives, diagnostisches Verfahren wie etwa eine MRCP (Magnetresonanz-Cholangio-Pankreatikographie) zu bevorzugen gewesen wäre. Zudem wäre am 19.12.2015 am Nachmittag eine neuerliche chirurgische Begutachtung dringend indiziert gewesen und hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit noch am 19.12.2015 die Indikation zur Akutoperation ergeben und die Prognose von Christiana W. positiv beeinflusst. (Lielacher)