Österreich
Wiener Taxler fiel über weibliche Fahrgäste her
Aufreger-Prozess in Wien: Am Rande der Verhandlung gegen einen Wiener Taxifahrer, der zwei junge Frauen missbraucht haben soll, kam es am Mittwoch zu Überraschungen. Der 59-Jährige wurde von einem dritten Opfer belastet, das im Gerichtssaal ihren Peiniger wiedererkannte. Das Urteil - sechs Jahre Haft - nahm der Familienvater, der zuvor seine Unschuld beteuert hatte, zwar an, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft sucht indes nach weiteren Opfern.
, der zwei junge Frauen missbraucht haben soll, kam es am Mittwoch zu Überraschungen. Der 59-Jährige wurde von einem dritten Opfer belastet, das im Gerichtssaal ihren Peiniger wiedererkannte. Das Urteil - sechs Jahre Haft - nahm der Familienvater, der zuvor seine Unschuld beteuert hatte, zwar an, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft sucht indes nach weiteren Opfern.
Laut der Anzeige hat eine Freundin der Frau berichtet, dass gegen einen Taxilenker wegen sexuellen Missbrauchs gerichtlich verhandelt wird und sie darauf aufmerksam gemacht, weil ihr Ähnliches passiert ist. Daraufhin setzte sich das damalige Opfer ins Publikum und erkannte in dem Angeklagten ihren früheren Peiniger wieder. Sie erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Auch diese Frau war nach eigenen Angaben wie die beiden anderen in betrunkenem Zustand bei der Diskothek U4 in ein Taxi gestiegen und war vom Fahrer missbraucht worden. Bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch, bei der es um den Missbrauch von zwei zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Frauen ging, wurde gleich zu Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Angeklagter ist Vater von vier Kindern
Die Mädchen hatten sich im September 2011 bzw. im August 2013 nach einer durchtanzten Nacht im U4 zum Taxistandplatz vor der Diskothek begeben, um sich heimbringen zu lassen. Der Taxler - ein Familienvater, der vier Kinder groß gezogen hat - soll den Umstand, dass die jungen Frauen alkoholisiert waren, auf abgefeimte Weise ausgenutzt haben. Laut Anklage kam es im Fahrzeug zu geschlechtlichen Handlungen, gegen die sich die jungen Frauen wegen ihrer Alkoholisierung nicht wehren konnten.
Verhandelt wurde wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Personen (§ 205 Strafgesetzbuch). Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Eines der Opfer leidet an derart gravierenden Folgen, dass diese einem Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichkommen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete sechs Jahre Haft, der Angeklagte nahm die Strafe an. Kurz darauf veröffentlichte die Staatsanwaltschaft ein Foto des Taxlers, weil nach weiteren Opfern gesucht wird.
Weiteres Verfahren ist in Arbeit
Gegen den 59-jährigen Mann gibt es ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen dem dritten Opfer, das sich vor Gericht gemeldet hatte. Der Angeklagte protestierte gegen die Entscheidung des Gerichts - "Es gibt keine Beweise" -, nahm aber in Absprache mit seinem Verteidiger Peter Philipp das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Der Beschuldigte muss den beiden Opfern Schmerzengeld in der Höhe von insgesamt 18.400 Euro zahlen. Erschwerend waren für Richterin Martina Krainz, dass es sich um zwei Opfer handelte, sowie die Vorstrafen des Mannes.