Wien
Wiener Schwarzkappler müssen Strafen-Vorgabe erreichen
Bei den Wiener Linien verdienen Mitarbeiter mehr, wenn sie mehr Strafen ausstellen. Ein Insider packt über Regelungen bei den Verkehrsbetrieben aus.
140 Kontrolleure sind bei den Wiener Linien beschäftigt – rund 100 davon sind täglich in den Wiener Öffis unterwegs. Wer auf eine bessere Bezahlung aus ist, ist gut beraten möglichst viele Strafen auszustellen. Denn wie der "Kurier" am Mittwoch berichtet, dürfen nur jene Mitarbeiter Überstunden beantragen, die ein gewisses Soll an ausgestellten Strafen erfüllen. Wie viele Strafen es genau sind, ist unklar. Ein Mitglied der Gewerkschaftsfraktion FCG schätzt die Zahl auf 150 ausgestellte Buß-Gelder pro Quartal ein.
Der mittlerweile pensionierte Gewerkschafter Herbert Weidenauer berichtet dem "Kurier", dass zuletzt vermehrt Mitarbeiter auf ihn zugekommen seien und berichtet hätten, dass sie für Überstunden gesperrt worden seien. Als Begründung gaben sie alle an, zu wenig Strafen ausgestellt zu haben.
Nur wer Leistung bringt, darf Überstunden machen
Seitens der Wiener Linien heißt es laut Bericht, dass Überstunden generell nicht die Regel seien. Es gebe aber die Möglichkeit, diese zu beantragen. Diese Zusatzdienste würden allerdings nur dann vergeben, wenn sie "wirtschaftlich gerechtfertigt" seien. Was das im Detail bedeutet, führt Unternehmenssprecherin Katharina Steinwendtner nicht aus, nur so viel: "Kontrolleure, die mehr Leistung erbringen, werden bei den Überstunden auch stärker berücksichtigt", wird Steinwendtner zitiert.
Viele Mitarbeiter seien aufgrund der eigenen finanziellen Situation auf Überstunden angewiesen. Ein Mitarbeiter berichtet von Kollegen, die bis zu 100 Überstunden pro Monat leisten. Das an sich schon fragwürdige System hält für Mitarbeiter einen weiteren Haken bereit. Denn die Zahl der geforderten Strafe soll auch dann nicht kleiner werden, wenn Mitarbeiter im Krankenstand sind, so Weidenauer.
Außerdem seien Mitarbeiter für mehrere Agenden zuständig. Gibt es beispielsweise irgendwo einen technischen Defekt, etwa einen Wasserrohrbruch, dass sei es die Aufgabe der Kontrolleure, die Fahrgäste zu informieren. Zeit, die den Betroffenen am Ende womöglich abgeht, wenn es darum geht, die geforderte Zahl der Strafen auszustellen.