Bestohlen und bestraft

Wiener schiebt Fahrrad ohne Licht und kassiert Anzeige

Am Samstagabend schob ein Mann sein Lastenrad am Gehsteig, weil ihm sein Frontlicht gestohlen wurde. Wenig später kassierte er dafür eine Anzeige.

Maxim Zdziarski
Wiener schiebt Fahrrad ohne Licht und kassiert Anzeige
Die Verkehrskontrolle auf der Alserbachstraße (Wien-Alsergrund)
Leserreporter G.

Am Wiener Alsergrund kam es am späten Samstagabend zu einer Schwerpunktaktion. Die Wiener Polizei kontrollierte auf der Alserbachstraße Autos und Fahrräder – auch "Heute"-Leser Herr G. wurde gegen 21.45 Uhr angehalten. Einer der Beamten bemängelte dabei das fehlende Radlicht. Kurios: Herr G. ist mit dem verkehrsuntüchtigen Fahrrad gar nicht gefahren, sondern hat es lediglich über den Gehsteig geschoben.

Zuerst bestohlen, dann abgestraft

"Zuvor hat mir jemand am Schwedenplatz das Licht gestohlen", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk. Als Notfalllösung habe er anschließend sein Handy vorne befestigt und die Taschenlampe eingeschaltet. Bei der Lichtensteinstraße war der Akku des Smartphones jedoch leer, daher sei er vom Lastenrad gestiegen und habe so schnell wie möglich die Fahrbahn verlassen. Danach war für Herrn G. erstmal Schieben angesagt.

Diskussion endete mit Anzeige

Bei der Kontrolle soll der Beamte Herrn G. vorgeworfen haben, mit dem Fahrrad gefahren zu sein. Dann sei es zu einer Diskussion aufgrund der Befestigung des Handys am Fahrrad gekommen. Wenig später folgten laut dem Radfahrer zwei Alkovortest, die beide 0,0 Promille ergaben.

Zudem habe der Polizist auch noch den integrierten Reflektor im Rücklicht bekrittelt. Letztendlich sollte den Wiener sein vermeintliches Vergehen 20 Euro kosten. Damit wäre die Sache erledigt gewesen.

Herr G. war sich allerdings keiner Schuld bewusst, weigerte sich, den Zwanziger vor Ort zu bezahlen und entschloss sich, lieber angezeigt zu werden. Dass man für das Schieben seines Fahrrads ohne Licht abgestraft wird, will der Wiener nicht einfach so auf sich sitzen lassen. Nun muss er allerdings auf die Strafverfügung warten und möchte anschließend auch Einspruch gegen die Anzeige erheben. Ob er damit Erfolg haben wird, bleibt offen.

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Auf den Punkt gebracht

  • Ein Wiener wurde beim Schieben seines Fahrrads ohne Licht auf dem Gehsteig von der Polizei angehalten und mit einer Anzeige bestraft, obwohl ihm zuvor das Frontlicht gestohlen wurde
  • Trotzdem weigerte er sich, die Strafe zu zahlen, und plant, Einspruch gegen die Anzeige zu erheben
zdz
Akt.
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