Wien

Wien verschärft Gesetz – hier gilt jetzt Kondom-Pflicht

Wien bekommt ein neues Prostitutionsgesetz. Dadurch wird Werbung für Sex ohne Kondom verboten, außerdem wird es eine Liste mit allen Lokalen geben.

Leo Stempfl
Diese Woche wird in Wien ein neues Prostitutionsgesetz beschlossen. Für Laufhausmanager Peter Laskaris und Funpalast-Chef Christoph Lielacher gelten dann neue Bestimmungen.
Diese Woche wird in Wien ein neues Prostitutionsgesetz beschlossen. Für Laufhausmanager Peter Laskaris und Funpalast-Chef Christoph Lielacher gelten dann neue Bestimmungen.
zVg (Symbol)

Die von vielen Einwohnern Wiens als unbefriedigend empfundene Prostitution-Situation in der Hauptstadt wurde 2011 deutlich entschärft. Zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnqualität führte etwa das Verbot der Straßenprostitution in Wohngebieten. Auch neue, strengere Genehmigungsverfahren führten dazu, dass die Beschwerdezahl seitdem auf niedrigem Niveau stagniert.

Neues Prostitutionsgesetz kommt

Nun will Wien die Situation weiter verbessern und an etwaige geänderte Gegebenheiten anpassen. Dazu wird laut "Heute"-Infos am 26. Jänner in einem Sonder-Gemeinderatsausschuss sowie im Landtag eine Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 beschlossen. Ein entsprechender Initiativantrag, gezeichnet von Abgeordneten der SPÖ und NEOS, liegt "Heute" bereits vor.

Demnach soll es künftig eine noch strengere Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber geben. Wer wegen bestimmter strafbarer Handlungen (etwa gegen die sexuelle Integrität) verurteilt wurde, soll automatisch als Unzuverlässig gelten. In Hinsicht auf Sexdienstleister:innen soll bereits bei der behördlichen Meldung der Prostitutionsausübung der Nachweis der erfolgten amtsärztlichen Untersuchung zu erbringen sein. Positiver Effekt wird sein, dass dadurch der Erstkontakt nicht mehr mit der Polizei erfolgt.

Niedrigere Strafen

Betreiber von Prostitutionslokalen sollen bei Verstößen für die Landespolizeidirektion Wien leichter greifbar werden, indem ein Geschäftsführer zu bestellen ist. Wird ein Lokal längere Zeit nicht betrieben, erlischt die Genehmigung automatisch, um so eine Lokalweitergabe durch unseriöse Betreiber zu verhindern.

Einer weiteren Forderung der LPD Wien folgend soll eine Anpassung der Strafbestimmungen samt einer Streichung von Mindeststrafen erfolgen. Die bislang vorgesehenen Mindeststrafen haben sich im Vollzug vor allem bei geringfügigen Verstößen als zu hoch herausgestellt, vor allem wenn es Sexdienstleister:innen selbst sind, die ein entsprechendes Lokal betreiben. Außerdem kann ganz davon abgesehen werden, wenn das den Schutzinteressen des Gesetzes entgegenstehen würde.

Kondomlos-Werbung wird verboten

Zu guter Letzt kommt analog zu anderen Bundesländern ein Verbot des Bewerbens von Unsafe-Sex-Praktiken in Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution. Darunter versteht man laut Gesetzesentwurf Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlungen ohne Verwendung von Kondomen.

Neu für alle Österreicher: Die Polizei darf einer anfragenden Person im Anlassfall Auskunft erteilen, ob an einer Adresse ein Prostitutionslokal betrieben wird. Und: Auf Anfrage einer Organisation, die im Rahmen der sozialen Arbeit Prostituierte betreut, kann an diese auch eine Liste aller Lokale übermittelt werden.

Letzterer Punkt wird von Betroffenen aber kritisch gesehen. Immerhin bekommen dann auch diverse religiöse Vereine Zugriff auf eine vollständige Liste aller Lokale.

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