Die Stadt Wien informiert am 24. Dezember darüber, dass die Wiener COVID-Maßnahmenbegleitverordnung an die bundesweite COVID-Verordnung angepasst wurde. "Grundsätzlich gelten in Wien die Regeln aus der Bundes-Verordnung mit zwei Einschränkungen, die jedoch auch bisher schon in Wien galten", so die Stadt Wien. Eine der Regelungen betrifft die Gültigkeitsdauer von Corona-Tests.
"Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von einer befugten Stelle abgenommen wurden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeentnahme", heißt es dazu von Mario Dujakovic, dem Mediensprecher von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.
Auch die Regelungen betreffend Outdoor-Zusammenkünfte bleiben in Wien unverändert, sagt Dujakovic. "Alle Outdoor-Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmer*innen unterliegen 2G+. Das bedeutet: Geimpft oder Genesen und zusätzlich ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist", heißt es.
Und: "Das betrifft alle Outdoor-Zusammenkünfte, unabhängig davon, ob es zugewiesene Sitzplätze gibt oder nicht. Die Regelungen für Indoor-Zusammenkünfte aus der Bundes-Verordnung werden auch in Wien übernommen", gibt die Stadt letztlich bekannt.