Terror in Wien

Wien-Attentäter hatte kein Waffenverbot

Obwohl er wegen Terrorismus verurteilt war und Munition für ein Sturmgewehr kaufen wollte, hatte der Attentäter kein Waffenverbot.

Leo Stempfl
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Terror in Wien – Gedenken an die Toten
Terror in Wien – Gedenken an die Toten
Picturedesk

Eine parlamentarische Anfragebeantwortung der NEOS deckt erneut unverständliches Vorgehen der Behörden auf. Im Dezember 2019 wurde der spätere Attentäter vorzeitig aus seiner eigentlich 22-monatigen Haftstrafe entlassen. Zuvor hatte er versucht, sich dem IS anzuschließen, nun hätte er aber keine Gefahr mehr dargestellt.

Bereits im Juli 2020 wurde den österreichischen Behörden gemeldet, dass er in der Slowakei Munition für ein Sturmgewehr kaufen wollte. Zu einer höheren Einstufung der Bedrohung kam es nicht, Justiz und Staatsanwaltschaft wurden erst gar nicht informiert.

Kein Waffenverbot

Hier reiht sich nun nahtlos ein, dass trotz diesen Vorfällen kein Waffenverbot über den Islamisten ausgesprochen wurde. Das geht einer Anfragebeantwortung durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor.

"Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden." Mit solch einer Begründung wurden bisher knapp 600 Fragen zum Wien-Anschlag nicht beantwortet, schreibt der Journalist Markus Sulzbacher auf Twitter.

Bei Terrorismusverurteilungen sei dies auch nicht generelle Praxis, so Nehammer. Dafür zuständig gewesen wäre die Landespolizeidirektion Wien. 

NEOS: "unglaublich"

Dass niemand im Innenministerium auf die Idee gekommen ist, "dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte", findet NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos "schier unglaublich". Obwohl dieses "von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP" geführt wird.

Auch ohne klingendes "Anti-Terror-Paket" hätte der versuchte Munitionskauf dem Justizministerium gemeldet werden können, dann hätte der spätere Attentäter "wohl in U-Haft gesessen".