Wildtiere
Burgenland: Ferkel brutal erschlagen und weggeworfen
Eine versteckte Kamera hat wieder grauenhafte Zustände und brutalstes Verhalten in einem österreichischen Schweinezuchtbetrieb aufgedeckt.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) wird nicht müde, gegen Missstände in der österreichischen Tierindustrie vorzugehen. Nun wurde gegen eine burgenländische Schweinezucht Anzeige erstattet, da Videoaufnahmen von Mitte Juni schreckliche Bilder zeigen. Kleine Ferkel werden hier einfach gegen harte Kanten oder den Boden geschleudert und danach in den Restmüll geworfen.
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Zu klein?
Am Video sieht man deutlich, wie sich eine weibliche Person den Zuchtbuchten nähert, um offenbar "Spreu von Weizen" zu trennen. Nach Rücksprache mit einer weiteren Person im (illegalen) Stall, nimmt sie dann insgesamt drei Saugferkel (ein paar Stunden alt) nacheinander aus dem Abferkelstall, da sie offenbar "zu klein und schwach" aussehen. "Ich glaube, sie spricht mit der zweiten Person, die ihr wohl bestätigt, dass das Ferkel zu klein sei - daraufhin erschlägt sie es dann auf brutalste Weise und schleudert es wie einen nassen Fetz'n", so der VGT-Kampagnenleiter David Richter.
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Erschlagen und im Restmüll entsorgt
Sie reißt das kleine Schweinchen an den Hinterbeinen aus der Bucht und schleudert es gegen die nächste Kante, oder auch auf den Boden. Danach wird es im Abfalleimer "entsorgt". Bei zumindest zwei Fällen zappelte das Ferkel danach noch weiter und war offensichtlich noch bei Bewusstsein, bis es seinen schweren Verletzungen erlag.
Wieso hält man sich an nichts?
Unabhängig von der Frage nach Anstand und Moral, hält sich der VGT natürlich streng an das Gesetzbuch und sagt ganz klar:
Das Gesetz schreibt für die Tötung von Tieren genaue Richtlinien vor. So müssen die Tiere ordnungsgemäß betäubt und danach unverzüglich mit einem Entblutungsstich oder -schnitt (oder einer ähnlich effektiven Methode) getötet werden. Diese Vorgaben gelten natürlich auch für wenige Tage alte Saugferkel. Das Aufschlagen auf dem Boden oder anderen harten Oberflächen als Betäubungsmaßnahme wird dabei explizit nicht erlaubt. Das Risiko schwerster Verletzungen ohne Eintreten einer Bewusstlosigkeit ist dabei zu groß.
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN hat Strafanzeige wegen §222 StGB Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Nichts für schwache Nerven!
Hier seht ihr das Video: