Politik

Westenthaler muss erst in 4 Monaten ins Gefängnis

Acht Monate Haft - aber erst nach dem Sommer. Peter Westenthalers Antrag auf Hauftaufschub wurde genehmigt.

Heute Redaktion
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Peter Westenthaler
Peter Westenthaler
Bild: picturedesk.com

Acht Monate unbedingt, so lautete das Urteil gegen Ex-Politiker Peter Westenthaler. Ein Antrag auf eine Fußfessel wurde abgewiesen, mindestens vier Monate muss er in der Haftanstalt Simmering absitzen.

Das allerdings erst ab 20. August 2018. Bis dahin wurde ihm sein Antrag auf Straufaufschub gewährt. Das entschied das Landesgericht für Strafsachen in Wien am Mittwoch.

Aufschub wegen Beruf

Der Grund für den Aufschub hängt mit Westenthalers Beruf zusammen. Er brachte vor, dass er in den vier Monaten, um die er seinen Haftantritt verzögern will, seine Vertretung in adäquater Weise organisieren werde, um auch nach seiner Zeit im Gefängnis wieder in seinen Beruf zurückkehren zu können.

Ein Aufschub aufgrund des Berufes kommt laut Gesetz grundsätzlich in Frage. So gewährt das Gericht einen Aufschub, wenn dies für "das spätere Fortkommen des Verurteilten oder den Wirtschaftsbetrieb, in dem er tätig ist, zweckmäßiger ist, als der sofortige Vollzug".

Westenthaler muss dem Gericht ab sofort alle zwei Monate einen Beweis liefern, dass er in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis ist.

Consulting und "Alles Roger?"

Peter Westenthaler ist seit November 2013 Chef seines eigenen Consulting-Unternehmens. Er arbeitet als Immobilien-, PR- und Politikberater. Außerdem ist er seit April 2017 Verlagsleiter des Monatsmagazins "Alles Roger?", das zuweilen durch verschwörungstheoretische, antisemitische und rechtsextreme Inhalte auffällt.

(red)