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Werners Etappensieg gegen Dschungel-Joey

Heute Redaktion
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Bild: RTL

Helmut Werner hat im Vertragsstreit mit Joey Heindle vor Gericht einen Teilerfolg landen können. Demnach sei der ehemalige Dschungel-König vertragsbrüchig geworden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

vor Gericht einen Teilerfolg landen können. Demnach sei der ehemalige Dschungel-König vertragsbrüchig geworden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit etwa einem Jahr liegen Werner und Heindle im Clinch. Der frühere DSDS-Sänger soll im Dezember 2012 einen Management-Vertrag beim Lugner-Schwiegersohn in spe unterschrieben haben. Allerdings soll er dann nicht den ausgemachten Provisionszahlungen nachgekommen sein. Er argumentierte, von Werner unter Druck gesetzt worden zu sein und nicht gewusst zu haben, was er unterschreibt.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sprach am Montag das Urteil: Der Vertag sei rechtsgültig. Es bestand eine Provisionsverpflichtung von 20% der lukrierten Einnahmen. Weiters stellte das Gericht fest, dass Heindle für sämtliche Schäden aus dem Vertragsbruch hafte. Werner schätzt seinen Anspruch auf rund 120.000 Euro. Heindle wurde zu einer Zahlung von 4.800 Euro sowie zum Ersatz der Prozesskosten in der Höhe von rund 12.000 Euro verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Heindle hat vier Wochen Zeit, beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen oder das Urteil zu akzeptieren.

red