Wirtschaft

Werden Spielzeug und Co. aus Supermärkten verbannt?

Nachdem der Handel nun auch im zweiten Lockdown schließen musste, ist wie im Frühjahr ein Streit um das Sortiment in Supermärkten entbrannt.

Stefanie Riegler
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Werden wie hier in Frankreich die Spielzeug-Abteilungen gesperrt?
Werden wie hier in Frankreich die Spielzeug-Abteilungen gesperrt?
PHILIPPE LOPEZ/APA/Picturedesk

Rewe macht es vor. Aus Solidaridät schränken Billa und Merkur ihr Sortiment ein und werden im zweiten Lockdown keine "atypischen Warengruppen" verkaufen. Es werden bei diesen Märkten nur noch Lebensmittel, Sanitärartikel und Tierfutter angeboten, kündigte das Unternehmen in einer Aussendung an. Andere Produkte wie z.B. Blumen, Bekleidung, Elektrogeräte, Spielwaren gibt es nicht zu kaufen.

Händler beschwerten sich

Im ersten Lockdown wurde diese Thematik bereits heiß diskutiert. Viele Händler hatten sich beschwert, weil Supermärkte auch andere Waren verkauft haben, während sie schließen mussten. Sind Supermärkte dazu verpflichtet, für diese Zeit ihr Angebot einzuschränken? Rechtlich ist das umstritten.

In der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung heißt es dazu: "So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter die Z 2 (Lebensmittelhandel) fallen, nur Waren im Sinne des Abs. 4 (d. h. etwa zum Erwerb von Lebensmitteln, Sanitärartikeln, Tierfutter) angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte."

Strafen bis zu 3.600 Euro

Vom Gesundheitsministerium wurde angekündigt, dass dies auch kontrolliert wird. Sollten Supermärkte gegen die Auflagen verstoßen, können Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro verhängt werden.

Die Vorgabe wird rechtlich so begründet: "Dadurch soll eine unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden."

Supermärkte wehren sich

Bei Interspar, Hofer und Lidl will man jedoch weiterhin das gesamte Sortiment anbieten. "Eine Beschränkung der bei Interspar, Hofer und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente wäre gesetz- und verfassungswidrig", heißt es in einer Aussendung.

"In der aktuell herausfordernden Situation die bereits reduzierten Einkaufsmöglichkeiten noch weiter zu beschränken, wäre auch nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden. Zur Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Sortimente daher auch während des Lockdown weiterhin verkauft."

Bei Interspar wurden am Dienstag sogar Aktionen für Staubsauger, Küchenmaschinen, Unterwäsche, Bademäntel oder Filzpantoffeln beworben. Auch im Drogeriemarkt Müller waren Spielzeug, Multimediageräte, Parfums und Schreibwaren erhältlich. Absperrungen einzelner Abteilungen wie im Frühjahr gab es keine.

"Situation völlig anders als im Frühjahr"

"Die Situation ist eine völlig andere im Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr", sagte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal. Dass sie damit anderen Händlern Umsätze wegnehmen, sei nicht der Fall.

"Diese bekommen nun während der Schließung einen Teil der Umsätze vom Staat refundiert. Wenn wir aber unser Sortiment einschränken, würden wir diesen Umsatz nicht bekommen", so die Sprecherin weiter.

Diese Vorgangsweise wird Spar auch rechtlich prüfen lassen. Wirtschaftanwalt Georg Krakow betonte dahingehend, dass man die Verordnung zusammenfassend lesen müsse. So wurde ja festgehalten, dass das Haus nur für dringende Grundbedürfnisse verlassen werden darf. Essen falle darunter. "Elektrogeräte sind aber kein dringendes Grundbedürfnis", so Krakow.

Juristen uneinig

Das würde dafür sprechen, dass Supermärkte sie nicht anbieten dürfen. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Universität Wien glaubt, dass Spar und Co. mit ihrer Haltung nicht durchkommen werden. 

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hingegen erklärte gegenüber "orf.at", dass die Frage, was genau mit "typischem" Sortiment gemeint sei, nicht genau definiert wurde. 

WKO über Streit nicht erfreut

Bei WKO ist man über den Streit nicht erfreut. Rainer Trefelik von der Sparte Handel appellierte an die Solidarität: "Der Kampf 'Unternehmer gegen Unternehmer' ist das letzte, was wir in einer Krise brauchen."

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) betonte am Dienstag ebenfalls, dass sich Supermarktketten fair verhalten sollten. Bei vielen Produkten könne man mit der Beschaffung durchaus warten und diese in drei Wochen kaufen, so die Politikerin.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com