Allerheiligen

Werbung verboten! Das ist heute im ORF anders

Wer sich heute durch das ORF-Feiertagsprogramm gezappt hat, dem wird es aufgefallen sein. An Allerheiligen läuft keine Werbung. Das ist der Grund.

Jochen Dobnik
Werbung verboten! Das ist heute im ORF anders
An Allerheiligen laufen den ganzen Tag über keine Werbespots im ORF.
istock, ORF Screenshot

Am 1. November sind weder im Radio noch im Fernsehen Werbespots erlaubt. Diese Regelung geht auf das ORF-Gesetz zurück, das Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich eng mit dem christlichen Glauben verknüpft.

Laut Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes (Stand: 2010) ist Werbung an drei bedeutenden katholischen Feiertagen untersagt: Heiligabend, Karfreitag und – wie heute – Allerheiligen.

Das Gesetz formuliert diesen Werbeverzicht klar: "Soweit nach diesem Bundesgesetz nicht Anderes bestimmt ist, setzt der Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors den Umfang der Werbung in den Programmen des Österreichischen Rundfunks fest. Derart festgelegte Richtlinien sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Sendezeiten für Werbung dürfen am Karfreitag sowie am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden."

Der angesprochene Auszug aus dem ORF Gesetz
Der angesprochene Auszug aus dem ORF Gesetz
Screenshot

Entsprechend sind an diesen Tagen zwischen den Sendungen keine Werbespots erlaubt, lediglich Programmankündigungen sind zulässig. Bemerkenswert: Der Sender Ö1 sendet grundsätzlich werbefrei (Absatz 4).

Auf sozialen Medien löst das ORF-Werbeverbot an Allerheiligen zahlreiche erstaunte Reaktionen aus.

Die spannendsten LEGO-Sets in der "Heute"-Übersicht

Auf den Punkt gebracht

  • Am 1 November darf der ORF weder im Radio noch im Fernsehen Werbung zeigen, da das ORF-Gesetz Werbung an drei bedeutenden katholischen Feiertagen – Heiligabend, Karfreitag und Allerheiligen – untersagt
  • Diese Regelung, die auf den christlichen Glauben zurückgeht, sorgt in den sozialen Medien für zahlreiche erstaunte Reaktionen
dob
Akt.
Mehr zum Thema
An der Unterhaltung teilnehmen