Allerheiligen
Werbung verboten! Das ist heute im ORF anders
Wer sich heute durch das ORF-Feiertagsprogramm gezappt hat, dem wird es aufgefallen sein. An Allerheiligen läuft keine Werbung. Das ist der Grund.
Am 1. November sind weder im Radio noch im Fernsehen Werbespots erlaubt. Diese Regelung geht auf das ORF-Gesetz zurück, das Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich eng mit dem christlichen Glauben verknüpft.
Laut Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes (Stand: 2010) ist Werbung an drei bedeutenden katholischen Feiertagen untersagt: Heiligabend, Karfreitag und – wie heute – Allerheiligen.
Das Gesetz formuliert diesen Werbeverzicht klar: "Soweit nach diesem Bundesgesetz nicht Anderes bestimmt ist, setzt der Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors den Umfang der Werbung in den Programmen des Österreichischen Rundfunks fest. Derart festgelegte Richtlinien sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Sendezeiten für Werbung dürfen am Karfreitag sowie am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden."
Entsprechend sind an diesen Tagen zwischen den Sendungen keine Werbespots erlaubt, lediglich Programmankündigungen sind zulässig. Bemerkenswert: Der Sender Ö1 sendet grundsätzlich werbefrei (Absatz 4).
Auf sozialen Medien löst das ORF-Werbeverbot an Allerheiligen zahlreiche erstaunte Reaktionen aus.
Auf den Punkt gebracht
- Am 1 November darf der ORF weder im Radio noch im Fernsehen Werbung zeigen, da das ORF-Gesetz Werbung an drei bedeutenden katholischen Feiertagen – Heiligabend, Karfreitag und Allerheiligen – untersagt
- Diese Regelung, die auf den christlichen Glauben zurückgeht, sorgt in den sozialen Medien für zahlreiche erstaunte Reaktionen