Oberösterreich
Wer geimpft ist, muss nicht in Quarantäne gehen
Die Zahl der Corona-Infektionen steigt aktuell auch in Obrösterreich und damit auch die Zahl jener, die in Quarantäne müssen.
37 Neuinfektionen wurden von Samstag auf Sonntag in Oberösterreich registriert. Damit sind aktuell rund 600 Menschen positiv auf das Virus getestet. Mit der Zahl der Neuinfektion steigt auch die Zahl jener, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen und das für 14 Tage. 1.364 sind es aktuell (Stand Sonntagmittag).
Für die Kontaktpersonen gilt aktuell folgende Regel:
Kategorie I:
-> Das sind jene Menschen, die sich für mindestens 15 Minuten mit einem Abstand von weniger als zwei Metern im selben Raum aufgehalten haben.
-> Personen, die einer erhöhten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren - etwa bei Feiern, beim Singen und Tanzen oder beim Sport.
-> Personen mit physischen Kontakt (Händeschütteln etc.)
Die Folgen: Diese Personen müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und natürlich einen PCR-Test machen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer in den vergangenen sechs Monaten infiziert war, wer einen Antikörpertest (maximal 6 Monate alt) hat, oder wer vollständig geimpft ist, der muss nicht in Quarantäne, wird automatisch als K2 eingestuft.
Und für die gilt dann:
Kategorie II:
Personen, die kurzen und flüchtigen Kontakt zu einem Infizierten gehabt haben.
Die Menschen sollen ihren Gesundheitszustand sehr genau beobachten und zumindest einen Antigentest machen.
Vorteil durch Impfung
"Wenn man einen vollständigen Impfschutz nachweisen kann, können die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der Behörden abgeschwächt werden. So müssen gemäß den Bundesregelungen vollständig geimpfte Personen bei engem Kontakt mit nachweislich positiven Personen nicht zwei Wochen isoliert werden“, hebt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP) einen weiteren Vorteil der Corona-Schutzimpfung hervor - neben der hohen Wirkung.
Aber: Unter besonderen Umständen, etwa wenn es sehr engen Kontakt gab, kann die zuständige Gesundheitsbehörde auch geimpfte Personen in Quarantäne schicken.