Oberösterreich
Wer Kredit hat, könnte Gutschrift aufs Konto kriegen
Wer wegen der Corona-Pandemie einen Kredit bei der Bank stunden musste, zahlte meist trotzdem Zinsen für diese Zeit. Zu Unrecht, sagt ein Gericht.
In der Corona-Pandemie waren Hunderttausende Österreicher in Kurzarbeit. Das bedeutete oftmals einen teils gravierenden Einkommensverlust. Wer einen Kredit laufen hatte, konnte die Raten deshalb oft schwer oder nicht mehr bezahlen.
Es wurde ein eigenes Gesetz zur Stundung solcher Kredite verabschiedet. Konkret geht es dabei um die Zeit von April 2020 bis einschließlich Jänner 2021. Wenn es in dieser Zeit wegen der Pandemie für Kreditnehmer nicht "zumutbar" war, die Raten zu zahlen, mussten diese von den Banken gestundet werden.
Verfassungsgerichtshof hat entschieden
Unklar war im Gesetz allerdings geregelt, ob die Banken für die Zeit der Stundung Zinsen verrechnen dürfen. Die meisten Banken haben das einfach gemacht.
Nachdem aber schon der Oberste Gerichtshof im Dezember 2021 in einem Urteil zugunsten der Kreditnehmer entschieden hat, hat der Verfassungsgerichtshof dieses Urteil nun bestätigt.
Für die Kreditnehmer heißt das, dass sie von der Bank eine Gutschrift bekommen müssen, so Ulrike Weiß, die Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz von der Arbeiterkammer Oberösterreich, im Gespräch mit "Heute".
Laufende Kredite: Bei (noch) laufenden Krediten haben die Banken bereits verrechnete Zinsen rückwirkend mit dem Datum der Belastung zu korrigieren und eine Neuberechnung des Kredites sowie der Kreditraten vorzunehmen, so die Arbeiterkammer.
Zurückgezahlte Kredite: Bei in der Zwischenzeit bereits vollständig zurückgezahlten Krediten, müssen Kreditnehmer/-innen allerdings aktiv werden und die Bank zur Korrektur auffordern sowie ein Konto für die Rückzahlung der Zinsen bekannt geben. Betroffene Kreditnehmer/-innen finden auf der Website der AK OÖ Musterbriefe für die Rückforderung.
Voraussetzungen für das gesetzliche und kostenfreie Stundungsrecht
Verbraucherkreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Kreditraten, die im Zeitraum zwischen 01.04.2020 und 31.01.2021 gestundet wurden. Verbraucher/-innen, die aufgrund der durch die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einkommensausfälle (z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit) hatten, die dazu führten, dass ihnen die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar war. Nicht zumutbar war dem Kreditnehmer die Erbringung der Leistung insbesondere dann, wenn sein angemessener Lebensunterhalt oder der angemessene Lebensunterhalt seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet war.
Nicht betroffen sind hingegen Verbraucherkredite, wenn keine Stundung erfolgte, sondern mit der Bank andere Zahlungserleichterungen vereinbart wurden, erklärt Weiß weiter. Das betrifft zum Beispiel eine Verringerung der Rate bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit des Kredits.
Sollten Konsumenten/-innen Probleme bei der Rückforderung Ihrer Zinsen bei Ihrer Bank haben, können Sie sich gerne an die Kreditexperten/-innen der AK OÖ wenden: telefonisch unter 0732-6906-1790 oder via Email an [email protected]