Hund muss zurück nach Serbien
Welpe fast auf Wiener Balkon erfroren! Muss ins Ausland
Ein erst zwölf Wochen alter Pudelwelpe musste fast auf einem Balkon in Simmering erfrieren und darf nicht mal bei uns in Österreich bleiben.
Der Wochenbeginn gestaltete sich für das Wiener Veterinäramt turbulent. Die Polizei meldete die Anzeige eines Nachbarn in Simmering, der beobachten konnte, dass ein winzig, kleines Hundebaby seit Tagen immer wieder auf einem eiskalten Balkon seines Wohnhauses verzweifelt bellt und wimmert. Eine Amtstierärztin machte sich sofort auf den Weg, um sich selbst von der Situation zu überzeugen.
Besitzerin eiskalt
Die Besitzerin konnte in der Zwischenzeit von der Polizei erreicht werden. Sie gab an nicht zu wissen wann sie wieder nach Hause kommen wird. Da das Jaulen immer leiser wurde entschlossen sich Polizei und Feuerwehr die Wohnung zu öffnen, um den Hund zu retten. Sie fanden einen vier Monate alten Zwergpudel-Welpen, nur eineinhalb Kilogramm schwer, der bei -7,5 grad Celsius seit Stunden auf den Balkon gesperrt war. Das Wasser in seiner Schüssel war bereits gefroren. Als das Hundebaby aus der Kälte in die Wohnung gebracht wurde, traf die Besitzerin ein und gab an, dass sie den Hund nicht nur einfach immer wieder auf den winzigen Balkon gesperrt hatte, sondern ihn vor ein paar Tagen auch illegal aus Serbien importiert hatte.
Armes Baby
Sofort wurde der Zoll informiert, der Welpe beschlagnahmt und dem Grenztierarzt vorgestellt. Er darf aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht in Österreich bleiben sondern muss nach Serbien zurückgebracht werden.
Gesetzeslage:
Welpen aus Drittstaaten müssen für die Einreise nach Österreich gültig gegen Tollwut geimpft sein. Dies ist ab Vollendung der 12. Lebenswoche möglich. Frühestens 30 Tage nach der Impfung muss eine serologische Untersuchung gemacht werden, die die Schutzwirkung der Tollwutimpfung bestätigt. Erst drei Monate nach dieser Untersuchung darf der Welpe nach Österreich gebracht werden – das bedeutet frühestens mit sieben Monaten!
Im obenstehenden Fall drohen der Besitzerin von Seiten des Veterinäramts Anzeigen wegen Tierquälerei und Strafen bis zu 7.500 Euro. Da der Hund auch illegal in die EU geschmuggelt wurde, muss der Hund nun verzollt werden und zusätzlich droht eine saftige Strafe wegen eines Zollvergehens.