Online-Pflicht
Welche neuen Sanktionen jetzt beim AMS drohen
Wer nicht mehrmals wöchentlich seinen digitalen AMS-Zugang checkt und deswegen einen Termin verpasst, kann künftig mit Sanktionen belegt werden.
Im Sozialausschuss des Nationalrats wurde am Donnerstag eine Regierungsvorlage ins Plenum geschickt, die einige Neuerungen das Arbeitsmarktservice betreffend beinhaltet. Im Fokus steht dabei der Kontakt zwischen AMS und Kunden, der künftig vorrangig online erfolgen soll. Das geht aber auch mit neuen Sanktionen und Verpflichtungen einher.
Der Gesetzesänderung – die von ÖVP, Grünen und NEOS unterstützt wird – zufolge sollen Anträge künftig vorrangig über das elektronische Kommunikationssystem des AMS einzubringen sein. Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Verpflichtend soll die persönliche Vorsprache nur noch bei einer erstmaligen Antragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach über zwei Jahren sein. Darüber hinaus kann das AMS im Einzelfall entscheiden, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist.
Online-Pflicht
Damit dieses System funktioniert, sollen arbeitslose Personen dazu verpflichtet werden, mindestens an zwei Werktagen pro Woche ihre Eingänge im digitalen Kommunikationssystem zu überprüfen. Sanktionen gibt es, wenn die Betroffenen etwa einen Kontrolltermin oder ein Vorstellungsgespräch verpassen.
Dokumente gelten wie beim physischen Brief dann als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen.
Mehr Ressourcen für Beratung erhofft
Die Reaktionen auf diese Neuerung fallen unterschiedlich aus. Die SPÖ zeigte sich im Ausschuss schon mit dem Grundgedanken unzufrieden. Gerade bei Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, sei es wichtig, persönlichen Kontakt zu pflegen und eine Beziehung aufzubauen, so Alois Stöger. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) äußerte die Sorge, dass man "Menschen zu einer Nummer hinter einem Computerkastl" mache.
Dass der persönliche Kontakt wichtig sei, gestand auch Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ein. Es wird ihn deswegen auch weiterhin geben. Die Bevorzugung der digitalen Variante solle insbesondere "unsinnige Wege" zum AMS ersparen, etwa, um Dokumente abzuholen. Das werde mehr Ressourcen freimachen für wichtige Beratungsgespräche.
Vonseiten der NEOS begrüßte Gerald Loacker die Regierungsvorlage. Man könne Arbeitssuchenden die elektronische Kommunikation sehr wohl zumuten, meinte er.
Auf den Punkt gebracht
- Das AMS plant neue Sanktionen für Arbeitslose, die nicht regelmäßig ihren digitalen Zugang überprüfen, um die Kommunikation mit Kunden vorrangig online abzuwickeln
- Arbeitslose sollen mindestens zweimal wöchentlich online prüfen, ob sie Nachrichten erhalten haben, und Sanktionen drohen bei verpassten Terminen oder Vorstellungsgesprächen
- Die Regelungen sollen ab dem 1
- Juli 2025 in Kraft treten, um dem AMS Zeit für technische Vorbereitungen zu geben
- Die Reaktionen auf die Neuerungen sind gemischt, wobei die SPÖ und die FPÖ Bedenken äußern, während die NEOS die Regierungsvorlage begrüßen