Wien
Welche Autos in der Wiener City noch fahren dürfen
Neue Details zum geplanten Autoverbot in der Wiener Innenstadt. Eine ganze Reihe an Ausnahmen ist angedacht.
Die Wiener Innenstadt soll bald autofrei sein. Die zuständige Stadträtin Birgit Hebein (Grüne) und Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) kurz vor einer Einigung – "Heute" berichtete. Jetzt werden immer mehr Details bekannt. So soll die autofreie Zone grundsätzlich das von Franz-Josefs-Kai und Ring umgrenzte Gebiet umfassen. Die Ringstraße selbst wird nicht autofrei.
Und ein Geheimpapier, das "Heute" vorliegt und von der MA 46 Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten stammt, definiert klare Ausnahmen vom Fahrverbot.
Auf einen Blick: Hier dürfen künftig keine Autos mehr fahren.
Diese Ausnahmen Autoverbot in der City gelten
Alle Anwohner mit Parkpickerl für den 1. Bezirk brauchen sich keine Sorgen machen, auch wenn der Hauptwohnsitz außerhalb der Fahrverbotszone liegt. Besitzer privater Stellplätze dürfen weiterhin einfahren, wenn diese innerhalb der Fahrverbotszone liegen. Betriebe mit Betriebsstandort und Parkkarte im 1. Bezirk ebenfalls, auch wenn ihr Betriebsstandort außerhalb der Fahrverbotszone liegt. Dasselbe gilt auch für Betriebe mit Servicekarte für die Innere Stadt, wenn der Zielpunkt in der Zone liegt.
Polizei und Co. ausgenommen
Beschäftigte mit Arbeitsbeginn vor 5.30 Uhr oder Arbeitsende nach 24 Uhr dürfen die Straßen benutzen, ebenso wie Pflegedienste mit Servicekarte, wenn der Zielpunkt in der Fahrverbotszone liegt, oder Fahrzeuge, an denen ein Gehbehindertenausweis angebracht ist. Auch sie müssen ihren Ausgangs- oder Endpunkt in der Fahrverbotszone haben. Unter derselben Bedingung können auch Taxis fahren.
Gute Nachrichten für Touristen: Fahrzeuge von Hotelgästen für Ladetätigkeiten dürfen weiterhin in die City, sofern sie eine Reservierungsbestätigung vorweisen können.
Essenzielle Dienste sind genauso ausgenommen. Also Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr Reparaturdienste. Des Weiteren Rettung, Feuerwehr, Krankentransporte, Post und Polizei, letztere ist bereits gesetzlich ausgenommen. Der öffentliche Verkehr bleibt unverändert bestehen.