Fall ging bis zum OGH

Wegen Terrassensturz kein Studium – jetzt klagt Opfer

Mit 13 Jahren stürzte eine Frau von einer Terrasse. Nur deshalb konnte sie nicht studieren, verdient jetzt weniger, klagt sie. Der OGH griff ein.

Österreich Heute
Wegen Terrassensturz kein Studium – jetzt klagt Opfer
Das Mädchen stürzte mit 13 Jahren von einer Terasse. Der Grund, warum sie nicht studieren konnte, meint sie und klagte.
Zoom Tirol

Der Unfall war bereits im Jahr 2012 passiert. Die vier Mädchen lehnten sich in ihrer Unterkunft im Zillertal (Tirol) gegen eine Terrassenbegrenzung. Diese gab nach, die Mädchen stürzten in die Tiefe und wurden verletzt. Schon damals entschied ein Gericht, dass die Herbergsbetreiberin für alle Unfallfolgen aufkommen müsse. 

Klägerin meint, dass sie ohne Unfall studiert hätte

Die betroffene Frau hatte bei dem Unfall damals ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitte, konnte das Gymnasium nicht mehr beenden und somit auch kein Studium beginnen. Laut "Presse" argumentiert sie, dass sie ohne den Unfall schon BWL-Absolventin wäre und dementsprechend als Steuerberaterin mehr verdienen würde als jetzt. Die Gegenseite argumentiert, das Mädchen hätte schon vor ihrem Unfall schlechte Schulnoten gehabt. Die erste Instanz entschied gegen die junge Frau, die weiteren Instanzen stehen aber auf ihrer Seite. 

Aktuell macht die Frau eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten, verdient dabei etwa 1.000 Euro brutto im Monat. Sie ist der Meinung, dass sie ohne das Unglück 2017 ihr Gymnasium abgeschlossen hätte, 2020 dann ihr Bachelorstudium in BWL. Inzwischen würde sie als Steuerberateranwärterin arbeiten und dabei mehr als 3.700 Euro brutto monatlich verdienen, so die Vorstellungen der Frau.

Fall ging bis vor den OGH

Ihre Gegnerin, die Herbergsbetreiberin argumentierte unterdessen, dass man nicht von einem Studium in Mindeststudienzeit ausgehen kann. Außerdem hätte eine Vielzahl von anderen Gründen auch dazu führen können, dass das Mädchen ihr Gymnasium nicht abgeschlossen hätte. Das Landesgericht in Innsbruck wies die Klage schlussendlich auch ab. Wie "Die Presse" berichtet, hätte die Klägerin beweisen müssen, dass die Dinge mit hoher Wahrscheinlich so eingetreten wären, wie sie behauptet. Das wäre aber nicht möglich. Außerdem leide die Frau seit 2018 nicht mehr an seelischen oder traumatologisch-orthopädischen Schmerzen, sei also auch durch den Unfall nicht mehr an einem Studium gehindert, so das Landesgericht.

Das Oberlandesgericht in Innsbruck hob das Urteil aber auf. Die Frau brachte vor, nach wie vor unter Schmerzen und posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden, welche sie im Alltag belasten würden. Das Gericht entschied daher, dass sie nicht beweisen müsste, den Weg zur Steuerberaterin mit hoher Wahrscheinlichkeit eingeschlagen zu haben. Es reiche die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Zur Frage, welcher Wahrscheinlichkeitsgrad hier herrsche, ließ das OLG das Urteil offen, der Fall ging vor den Obersten Gerichtshof. 

Anwältin bezeichnet Mandantin als "ehrgeiziges Mädchen"

"Soweit es darum geht festzustellen, was eine Person unter bestimmten Voraussetzungen erworben hätte, ist volle Gewissheit nicht zu erwarten, wohl aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit erforderlich", erklärte der OGH. Der Fall geht es jetzt zurück an die erste Instanz. Diese muss ein neues Gutachten einholen, darf aber kein zu hohes Beweismaß von der Klägerin verlangen.

Ihre Anwältin betonte gegenüber der "Presse", dass es sich bei der Klägerin um ein " ganz ehrgeiziges Mädchen" handle, die sich "wirklich nicht auf die faule Haut legt". Sie leide unter den Unfallfolgen, habe gerade in Drucksituationen wie etwa bei Prüfungen Probleme. Dass sie ohne den Unfall den Weg zur Steuerberaterin eingeschlagen habe, sei für die Anwältin wahrscheinlich, denn das liege "in ihrem Naturell"

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