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Was sich bei WhatsApp nun wirklich geändert hat
Die neuen Geschäftsbedingungen von WhatsApp sind in Kraft. Verlierst du nun Zugriff auf die App? Das sind die Antworten auf die brennendsten Fragen.
Bereits seit Jänner 2021 ist klar: Die AGB von WhatsApp ändern sich. Wie dies aussehen wird und wann dies geschehen wird, hat sich in den Monaten seither aber drastisch verändert: Erst hieß es, dass die Geschäftsbedingungen auf den 8. Februar hin angepasst werden. Doch nachdem sich viele Nutzerinnen und Nutzer durch diese kurze Frist unter Druck gesetzt fühlten, verschob Whatsapp den Termin auf den 15. Mai. Das geschah nun. Doch was steht in den neuen AGB eigentlich drin?
Konkret ändert sich für private Nutzerinnen und Nutzer erst einmal nichts. Die Gespräche zwischen Freunden oder im Familien-Chat bleiben so privat und verschlüsselt wie vor der Änderung. Tatsächlich betroffen sind nur die Chats mit Business-Accounts. Aber auch hier muss zwischen zwei verschiedenen Accounts unterschieden werden: Es gibt den normalen Business-Account und den speziellen Business-Account mit Cloud-Provider.
Wieso also die ganze Aufregung?
Wie Wabetainfo.com erklärt, ist ein Gespräch mit einem normalen Business-Account mit einem Chat unter Freunden zu vergleichen. Wer allerdings mit einem Business-Account mit Cloud-Provider schreibt, fällt künftig unter die neuen AGB. Denn laut diesen können Details aus Gesprächen mit solchen speziellen Business-Accounts neu für gezielte Werbung auf Facebook – dem Mutterkonzern von WhatsApp – verwendet werden. Wer sich also um seine Privatsphäre sorgt, kann Kontakte mit solchen Konten also einfach meiden.
Bis vor Kurzem hatte WhatsApp kommuniziert, dass Nutzerinnen und Nutzer, die die AGB bis zum 15. Mai nicht angenommen haben, Zugriff auf die meisten Funktionen ihres Accounts verlieren würden. Dies hat bei vielen Nutzerinnen und Nutzern, die sich über die neuen AGB unsicher waren, für Aufregung gesorgt. Nun ist WhatsApp aber nochmals zurückgekrebst und hat auch diese Ankündigung wieder rückgängig gemacht. Wie techbook.de schreibt, bekommen Userinnen und User nochmals ein paar Wochen länger Galgenfrist, wenn die neuen AGB nicht akzeptiert werden.
Dauertext-Einblendung kommt
Problematisch wird es erst dann, wenn die "anhaltende Erinnerung" in der Chat-App aufpoppt. Ab dann sind tatsächlich viele Funktionen nicht mehr wie gewohnt verwendbar. So kann man zwar noch Anrufe und Video-Calls annehmen, aber nicht mehr auf die Chat-Liste zugreifen. "Nachdem wir allen ausreichend Zeit gegeben haben, sich in Ruhe mit den Änderungen zu befassen, erinnern wir diejenigen, die es noch nicht getan haben, daran, sie zu lesen und zu akzeptieren. Nach Ablauf einiger Wochen wird diese Erinnerung permanent angezeigt", so WhatsApp gegenüber "inside digital".
Nur wenn eine Benachrichtigung für eine neue Nachricht auftaucht, kann man über diese direkt noch antworten. Wartet man auch dann nochmals ein paar Wochen, schaltet WhatsApp auch die Funktion der Video- und Audio-Anrufe aus. Auch Benachrichtigungen werden dann nicht mehr angezeigt. Dies bedeutet, dass der Chat-Dienst dann nicht mehr brauchbar ist, da man auf eingehende Nachrichten oder Anrufe nicht mehr antworten kann.
Was kann man tun?
Unklar bleibt, was mit einem Account passiert, der die AGB auch nach dieser zweiten Phase nicht akzeptiert. Es lässt sich nur sagen, dass Nutzerinnen und Nutzer auch nach dem 15. Mai den neuen Geschäftsbedingungen weiterhin zustimmen können. Bleibt der Nutzer oder die Nutzerin aber weiterhin inaktiv, wird der betroffene Account laut Löschungsrichtlinie von WhatsApp nach 120 Tagen gelöscht. Wer sich also partout nicht mit den neuen AGB anfreunden kann, dem ist geraten, schnell ein Backup aller Chatverläufe und Dateien aus WhatsApp zu erstellen.
Man kann es dann beispielsweise zahlreichen Leserinnen und -Lesern nachmachen und auf andere Chat-Apps wie Telegram, Signal oder Threema umsteigen. Wer aber weiterhin auf WhatsApp bleiben möchte, seine Daten aber weiterhin nicht mit Facebook teilen will, kann die AGB ruhig annehmen. Man sollte sich einfach von Business-Accounts mit Cloud-Providern fernhalten. Denn die Kommunikation mit Unternehmen ist deutlich gekennzeichnet und stets freiwillig.