Terror in Wien
Stellungstermin des Terroristen stand bevor
Der Stellungstermin des Wien-Attentäters stand unmittelbar bevor. "Heute" erklärt, warum er niemals Dienst an der Waffe hätte leisten können.
Kurz nach dem Attentat am 2. November in der Wiener City, bei dem er vier Menschen tötete und fast zwei Dutzend verletzte, hätte der erst 20 Jahre alte Täter zur Stellung beim Bundesheer antreten müssen. Das hat zuerst das "Profil" berichtet. Der junge IS-Sympathisant hätte sich Blut abnehmen lassen, diverse Tests auf körperliche und geistige Gesundheit absolviert. Am Ende wäre ihm ein Bescheid ausgestellt worden – tauglich, vorübergehend untauglich oder untauglich. Im Falle einer Tauglichkeit wäre danach nur eines passiert – nämlich gar nichts.
Sperrvermerk war fix
"Seine Militärkarriere wäre mit der Stellung zu Ende gewesen", bestätigt Oberst Michael Bauer, Sprecher des österreichischen Bundesheeres, gegenüber "Heute". Der Grund: Das Heer überprüft vor der Stellung die potentiellen Rekruten auf Verstöße gegen das Strafrecht sowie Beobachtungsmaßnahmen der Polizei. Über betroffene Personen werden – immer in einer Einzelfall-Bewertung, wie Oberst Bauer betont – Sperrvermerke verhängt. Diese können auch später erfolgen, selbst bei bereits eingerückten Personen.
"Wir wollen keine Elemente, die dem Bundesheer schaden", erklärt Bauer. Dafür gibt es verschiedene Abstufungen. Manche Personen dürfen sich nicht für die Miliz verpflichten, andere scheiden für eine Karriere als Berufssoldat aus. Besonders harte Fälle erhalten – auch im Fall einer Tauglichkeit – einfach keinen Einzugsbefehl. Die Betroffenen werden darüber nicht informiert.
Drogendelikte wiegen schwer
Dabei ist entscheidend, um welche Delikte es geht. Denn sie haben einen Einfluss darauf, was Verurteilte beim Heer tun dürfen – und was nicht. Hat man etwa Geld gestohlen und wurde dafür rechtskräftig verurteilt, wird man keine Aufgaben erhalten, die mit Finanzen oder Abrechnungen in Zusammenhang stehen. Unfall-Lenker können die Tätigkeit als Kraftfahrer beim Heer vergessen. Laut Oberst Bauer ist man besonders streng bei gewerbsmäßigen Drogendelikten. Immerhin könnte ein Dealer in den Reihen des Heeres seine Kollegen in Versuchung führen.
Doch zurück zum Attentäter von Wien: Der 20-jährige Doppelstaatsbürger mit nordmazedonischen Wurzeln war nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Dezember 2019 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Diese Vorstrafe hätte jegliche Ambitionen beim Heer verhindert. Der Attentäter wäre aufgrund des Sperrvermerks niemals eingerückt.