Wien

Warum "Bierwirt" nur drei Jahre Haft bekommen könnte

Der "Bierwirt" soll seine Ex-Freundin brutal getötet haben. Nun sorgt für Aufsehen, dass bei einer Verurteilung nur drei Jahre Haft drohen könnten.

Rene Findenig
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Der "Bierwirt" vor der Prozessfortsetzung wegen übler Nachrede am Straflandesgericht Wien.
Der "Bierwirt" vor der Prozessfortsetzung wegen übler Nachrede am Straflandesgericht Wien.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Der mordverdächtige "Bierwirt" (42), der in Wien-Brigittenau am vergangenen Donnerstag in einem Gemeindebau seine Ex-Lebensgefährtin (35) erschossen haben soll, befindet sich weiter in Untersuchungshaft – für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Für Aufsehen sorgt nun allerdings ein Bericht, demzufolge dem Tatverdächtigen im Falle einer Verurteilung "nur" drei Jahre Haft drohen könnten. Das nämlich, wenn der Tatverdächtige "im Zustand voller Berauschung" war, so die "Presse".

Zwar kann die Strafe bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haft bedeuten, ob er sich aber wegen Mordes vor Gericht verantworten werden müsse, sei derzeit unklar, heißt es weiter. Der Grund: Bei einer so genannten "Rauschtat" schließt ein "Zustand voller Berauschung" eine Schuldfähigkeit aus. Angenommen wird dies bei einem Blutalkoholgehalt von über drei Promille – die auch der Täter bei der Festnahme aufgewiesen haben soll. Eine fixierte Alkoholgrenze gibt es nicht.

Mehrere Faktoren zu berücksichtigen

Komme dies zum Tragen, könnte der "Bierwirt" im Falle eines Prozesses nicht wegen Mordes bis zu lebenslang verurteilt werden, sondern nach Paragraf 287 Strafgesetzbuch "nur" maximal drei Jahre. Ausschlaggebend werden im Verfahren mehrere Faktoren werden: Der wichtigste wird wohl sein, dass nachgewiesen werden muss, ob der mutmaßliche Täter sich vor oder nach der Tat so stark alkoholisiert hatte, dass er bei der Festnahme vor den Polizeibeamte kollabierte.

Aber: Zwei Strafrechtsexperten weisen in der "Presse" auf einen anderen Fall hin. Sollte der mutmaßliche Täter tatsächlich vor der Tat so schwer alkoholisiert gewesen sein, so sei es auch ausschlaggebend, ob er sich bewusst bis zur Zurechnungsunfähigkeit betrunken habe, "um sich dann als eigenes Werkzeug zu verwenden", heißt es. Vereinfacht: Sollte sich der Beschuldigte bewusst so stark betrunken haben, um seine Ex-Freundin zu töten, käme wiederum eine lebenslange Strafe in Frage. 

Bikermord ähnlich gelagert

Zuletzt hatte Strafverteidiger Manfred Arbacher-Stöger im sogenannten "Bikermord im Weinviertel" auf eine Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten durch Vollberauschung gehofft - mehr dazu hier und hier. Beim Prozess im Frühherbst 2020 hatte der 53-Jährige dann aber eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgefasst - mehr dazu hier.

Die wichtigsten Nummern gegen Gewalt auf einen Blick:
Polizei-Notruf: 133
Euro-Notruf: 112
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22