Der Streaming-Riese Netflix erhöht seit Monaten immer wieder die Preise. Nicht nur in den USA, sondern auch in ganz Europa. Das Berliner Landesgericht hat deshalb geklagt. Die stetigen Änderungen seien nicht nachvollziehbar. Eine Vertragsklausel in den Nutzungsbedingungen von Netflix räumt zwar Preiserhöhungen ein, doch genau diese Klausel ist irreführend und nicht transparent. Der Kunde kann nicht nachvollziehen "warum" eine Preiserhöhung stattfindet. Und ein globales Unternehmen wie Netflix muss das rechtlich begründen können.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte Anfang 2021 eine Klage ein. Der Vorwurf: Die Bedingungen für eine Preiserhöhung sind nicht klar formuliert, der Vertrag ist nicht transparent. Das Landesgericht Berlin stimmt dieser Klage in erster Instanz zu, mit der selben Begründung. Netflix wehrt sich weiter mit Vertragsklausel.
Die Stiftung Warentest berichtet sogar, man kann Geld zurückverlangen als Netflix Abonnent. Eine Erstattung von 226 Euro wären möglich. Voraussetzung ist, dass man das Abo vor der ersten Erhöhung, im Jahre 2017 abgeschlossen hat. Für jedes Monat, in dem Netflix Geld abbucht, muss das Unternehmen die Differenz bezahlen.
Das heißt: Wenn man also ein Premium-Abo noch vor 2017 abgeschlossen hat und nun 17,99 Euro zahlt, beträgt die Differenz 6 Euro. Dazu kommen laut Stiftung Warentest noch Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent. Nutzer können mit einem vorgefertigten Musterbrief eine Rückerstattung beantragen. Da allerdings das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Frage offen, ob Netflix tatsächlich das Geld zurückerstattet.