Große Brandgefahr
Waldbrandverordnung in 16 NÖ-Bezirken in Kraft
Betroffen sind neben den 16 Bezirken auch zwei Statutarstädte und zwei Magistrate. Das Risiko für Waldbrände soll dadurch eingedämmt werden.
"Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen, wie wir das in den letzten Monaten und Jahren leider schon oft erleben mussten. Daher gilt: Hirn einschalten in unseren Wäldern, jetzt noch mehr als sonst", appelliert LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP).
In den betroffenen Gebieten ist jegliches Entzünden von Feuer, einschließlich Lager- und Grillfeuer, sowie das Rauchen strikt untersagt. Auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer oder Zigaretten sowie Glasflaschen und Glasscherben aufgrund ihrer Brennglaswirkung ist verboten. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist ebenfalls untersagt.
Hohe Strafen bei Missachtung
Die Vorschriften gelten sowohl im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich, der alle waldnahen Flächen wie Wiesen und Felder umfasst. Diese Bereiche sind besonders gefährdet, da die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers begünstigen können.
Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Es ist nicht erforderlich, dass eine Übertretung einen Waldbrand verursacht. Bereits das Rauchen oder das Entzünden von Feuer in den genannten Zonen reicht aus.
"Unsere Feuerwehren setzen schon seit Jahren auf die Spezialausbildung zur Waldbrandbekämpfung. Wir haben spezielle Waldbrandfahrzeuge angeschafft und über 200 Waldfachpläne ausgearbeitet. Die Kameradinnen und Kameraden sind vorbereitet. Doch besser ist es natürlich, wenn Brände gar nicht erst entstehen. Und dafür braucht es die Mithilfe und das Mitdenken der gesamten Bevölkerung. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden anrichten", so Pernkopf.
Feuerwehr verhinderte Schlimmeres
Erst am Sonntag war es zu einer besonders brenzlichen Situation im Bezirk Neunkirchen gekommen. Grund war ein Flurbrand in unmittelbarer Waldnähe im Ortsteil Hofstetten (Gemeinde Edlitz). Bereits von weitem war die Rauchsäule zu sehen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stand ein Haufen aus Heu und Wurzelwerk in Brand. Der Grundbesitzer konnte noch vor Eintreffen der Feuerwehren den Brand mittels zwei Feuerlöschern in Schach halten und so eine weitere Ausbreitung verhindern.
Hier gilt derzeit die Waldbrandverordnung:
Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Lilienfeld, Melk, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten Land, Scheibbs, Tulln, Wiener Neustadt Bezirk sowie in den Magistraten Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt
Auf den Punkt gebracht
- In 16 Bezirken, zwei Statutarstädten und zwei Magistraten in Niederösterreich wurde eine Waldbrandverordnung erlassen, um das Risiko von Waldbränden einzudämmen
- Das Entzünden von Feuer, Rauchen und das Wegwerfen von brennenden Gegenständen ist strengstens verboten, und bei Missachtung drohen hohe Strafen
- LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf appelliert an die Bevölkerung, die Vorschriften zu beachten, da bereits kleine Fahrlässigkeiten zu großen Schäden führen können