Opfer brutal verprügelt

Vorbestrafte Sittenwächter (16 und 20) müssen in Häfn

Weil sie ihr Opfer verwechselten, schlugen und bedrohten sie den 16-Jährigen. Jetzt wandern die vorbestraften Täter ins Gefängnis.

Newsdesk Heute
Vorbestrafte Sittenwächter (16 und 20) müssen in Häfn
Das Schöffengericht schickte die vorbestraften Jungtäter ins Häfn. 
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Erst hielten sie ihr Opfer für jemand anderen, dann verprügelten sie den jungen Burschen brutal. Jetzt sind vor dem Landesgericht Wien die 16 und 20 Jahre alten Täter zu sechs und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Trotz des des jungen Alters gibt es für sie keine bedingten Haftstrafen, weil sie schon zweimal wegen Raubes vorbestraft sind. Bei der Tat am 29. Mai des Vorjahres hatten sie sich in der Leopoldstadt als "Sittenwächter" aufgespielt.

Damals wurde ein 16-Jähriger von einer Bank im Max-Winter-Park gezerrt, zum Mitkommen gezwungen und zusammengeschlagen. Die Angeklagten hatten irrigerweise vermutet, ihr Opfer sei auf einem Video zu sehen, das damals in den sozialen Medien kursierte. Dieses zeigte einen jungen Mann beim Sex mit einer Elfjährigen, wobei der Mann die Szene mit dem eigenen Handy gefilmt und ins Netz gestellt hatte. Der 16-Jährige versicherte den ihm körperlich überlegenen Burschen, er sei nicht die Person auf dem Video, und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sein Bart anders aussehe und er keine Narben am Oberkörper habe.

Pistole gezückt und gegen Schläfe und Bauch gedrückt

Dennoch dirigierten die beiden Angeklagten und ein dritter Jugendlicher, der in einem separaten Verfahren als Beitragstäter bereits sechs Monate auf Bewährung ausgefasst hat, ihr Opfer in ein nahegelegenes Gebäude, wobei sie zwei Pistolen zückten. Sie erklärten dem 16-Jährigen, er werde ein "Loch im Bein" haben, sollte er versuchen zu fliehen.

Als der 16-Jährige die ihm vorgeworfene Tat weiter vehement abstritt, bugsierte ihn das Trio in den Keller, wo er weiter bedroht und eingeschüchtert wurde. Die Täter hielten ihm eine Pistole gegen die Schläfe und eine zweite in den Bauch. Der Jugendliche legte trotzdem kein Geständnis ab. Er kassierte einen Faustschlag und, nachdem er zu Boden gegangen war, mehrere heftige Fußtritte. Als er sich nicht mehr rührte, flüchteten die Täter mit dem Handy des Opfers.

Täter geständig

Vor einem Schöffensenat waren die Burschen nun umfassend geständig. Das schlug sich bei der Strafbemessung mildernd zu Buche, wie die Richterin in der Urteilsverkündung betonte. Die Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung und - bezogen auf das fremde Handy, das einer der beiden im Davonlaufen in ein Gebüsch geworfen hatte - dauernder Sachentziehung sind bereits rechtskräftig.

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