Wien

Vor 2018 Fonds gekauft? Dann kriegst du Geld zurück

Wer vor 2018 bei Bank Austria oder Erste Bank Fondsanlagen erworben hat, kann sich der Sammelaktion des VKI anschließen. Und bekommt Geld zurück!

Heute Redaktion
Der VKI startet eine Sammelaktion für Fondssparer.
Der VKI startet eine Sammelaktion für Fondssparer.
Getty Images/iStockphoto

Für die Vermittlung von Finanzanlageprodukten erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Kick-back-Zahlungen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kunden gegenüber nicht offen, sind sie unzulässig und nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückzuzahlen. Denn solche Zahlungen gehen letztlich zu Lasten der Kunden, da sie vom veranlagten Geld abgezogen werden, so der VKI in einer Aussendung am Montag.

Kick-back auf Kosten der Kunden

Genau das dürfte nun Kunden, die bei der Bank Austria und der Ersten Bank vor dem 31. Dezember 2017 Fonds abgeschlossen haben, passiert sein. Dem VKI liegen etliche Fälle vor, die zeigen, dass Bank Austria und Erste Bank die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten vor 2007 verschwiegen haben. Dass es im Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2017 zu einer ausreichenden Offenlegung und darüber hinaus zu einer Qualitätsverbesserung gekommen ist, ist nach Ansicht des VKI nicht erkennbar. Erst ab 2018 kam es zu einer beobachtbaren Verbesserung.

Nach Rechtsansicht des VKI sind die bis 31.12.2017 unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen von den Banken an die Kunden zurückzuzahlen. Die Höhe der geflossenen Bestandsprovisionen ist abhängig vom veranlagten Fondsvermögen und beträgt ca. 0,8 Prozent des Fondsvermögens pro Veranlagungsjahr. Der rückzuerstattende Betrag könnte je nach Investitionsvolumen und Investitionszeit ein paar hundert bis ein paar tausend Euro ausmachen, so der VKI in einer Aussendung.

Kostenlose Sammelaktion des VKI

Der VKI startet nun eine kostenlose Sammelaktion für betroffene Kunden der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank) sowie der Unicredit Bank Austria AG (Bank Austria). Betroffen sind Konsument:innen, denen bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt wurde.

Die Anmeldung ist ab sofort unter www.verbraucherrecht.at/kick-back möglich.

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