Steiermark

Vogelgrippe in der Steiermark ausgebrochen

Die AGES hat am Mittwoch einen Ausbruch von Geflügelpest im Bezirk Graz-Umgebung bestätigt. Mehrere Hühner und Gänse sind betroffen.

Heute Redaktion
Bei mehreren Hühnern und Gänsen in einem Hobbybetrieb im Bezirk Graz-Umgebung wurde ein Subtyp des Vogelgrippevirus nachgewiesen.
Bei mehreren Hühnern und Gänsen in einem Hobbybetrieb im Bezirk Graz-Umgebung wurde ein Subtyp des Vogelgrippevirus nachgewiesen.
Getty Images/iStockphoto

In der Steiermark ist die Geflügelpest ausgebrochen. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte am Mittwoch mehrere Fälle bei Hühnern und Gänsen in einem Hobbybetrieb im Bezirk Graz-Umgebung. Es handelt sich um einen Subtyp des Vogelgrippevirus.

Zahlreiche Tiere symptomlos verendet

Bereits am Montag war der Amtstierarzt zu dem Hobbybetrieb in der Steiermark gerufen worden, weil zahlreiche Tiere symptomlos verendet waren. Die entnommenen Proben wurden von der AGES überprüft. Am Mittwoch erhärtete das Laborergebnis schließlich den Verdacht auf einen Ausbruch der Vogelgrippe, woraufhin der betroffene Geflügelbestand amtlich gesperrt wurde, berichtet die APA.

Wie genau es zur Infektion der Tiere kam, ist noch unklar. Der Subtyp H5N1 ist für Vögel krankheitserregend und führt oft zu Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Für den Menschen sei die Geflügelpest dagegen nicht gefährlich und auch eine Übertragung durch Lebensmittel sei nicht möglich, heißt es.

Schutz- und Überwachungszonen

Um eine rasche Ausbreitung zu verhindern, wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden Graz, Graz-Umgebung und Weiz im Umkreis des betroffenen Betriebes Schutz- und Überwachungszonen verordnet. Im Umkreis von drei Kilometern befinden sich 144 Geflügelbetriebe mit rund 11.000 Stück Geflügel, die nun amtstierärztlich kontrolliert werden.

Die Halter müssen nun auf bestimmte Maßnahmen achten und etwa Kontakte zwischen ihrem Geflügel und Wildvögeln vermeiden. Alle tot aufgefundenen, wildlebenden Wasservögel und Greifvögel müssen zudem bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise beim Amtstierarzt gemeldet werden.

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