Bis 340 Euro monatlich

Völlig neuer AMS-Bonus kommt jetzt auf dein Konto

Der Sozialausschuss des Nationalrats gibt grünes Licht für den "Schulungszuschlag". Der bringt Betroffenen bis zu 340 Euro monatlich zusätzlich ein.

Newsdesk Heute
Völlig neuer AMS-Bonus kommt jetzt auf dein Konto
Ein neuer Schulungszuschuss bringt bis zu 340 Euro monatlich bei der Teilnahme an Weiterbildungen und Umschulungen. 
Helmut Graf

Wer Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung erhält, darf sich über einen neuen Geldbonus von bis zu 340 Euro pro Monat freuen. Der neue "Schulungszuschlag" wird an jene Personen ausgezahlt, die an Nach- und Umschulungen teilnehmen, wie per Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Sozialausschuss des Nationalrats am Dienstag beschlossen wurde. Damit sollen "Betroffene bestmöglich beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt" unterstützt werden, so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

Höhe richtet sich nach Dauer der Ausbildung

"Bislang war ein solcher Zuschuss nur Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten. Die Umsetzung des Schulungszuschlags für Sozialhilfebezieher:innen erfolgt durch die Bundesländer, die auch für die Sozialhilfe zuständig sind", heißt es vom zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Eingebracht wurde der Antrag zum Schulungszuschlag bereits im Dezember 2023, abgesegnet muss er nun noch Ende Februar im Nationalrat werden.

Durch den Geldbonus sollen Betroffene einen Anreiz erhalten, "zusätzliche Schulungen in Anspruch zu nehmen, die vom Arbeitsmarktservice angeboten werden", so das Ministerium. Der Bonus wird demnach zeitlich gestaffelt: Dauert die Ausbildung mehr als zwölf Monate, gibt es 340 Euro monatlich. Dauert sie zwischen vier und zwölf Monate, beträgt der Schulungszuschlag 204 Euro pro Monat. Und bei einer Ausbildungsdauer unter vier Monaten erhalten Sozialhilfe-Bezieher 68 Euro pro Monat.

Bonus zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt

"Der Schulungszuschlag wird den Betroffenen für die Dauer der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe ausbezahlt. Er wird bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt", so das Ministerium. Bisher (seit 1. Jänner 2024) galt eine solche finanzielle Unterstützung nur für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. "Beziehen Betroffene die Sozialhilfe zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe, wird auch dieser Schulungszuschlag künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt", so das Ministerium. 

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    "Bisher konnten es sich viele Betroffene nur schwer leisten, längere Schulungen zu absolvieren und waren gezwungen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Insbesondere in Zeiten, in denen wir in allen Branchen händeringend Fachkräfte suchen, ist das eine wichtige Verbesserung. Unseren Schätzungen zufolge profitieren rund 2.400 Personen von dieser Neuregelung. Für sie verbessern wir die Chancen deutlich, nicht mehr länger auf das soziale Netz angewiesen zu sein und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können", so Sozialminister Rauch.

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