Überraschung im Postkasten
Vignette abgelaufen! 360 Euro Strafe in nur zehn Tagen
"Kilometerfresser" Hannes N. ärgert sich über gleich drei Asfinag-Pönalen wegen einer abgelaufenen Vignette – innerhalb kürzester Zeit.
"Ja, es ist eh meine Schuld", meint Hannes N. zerknirscht gegenüber "Heute". "Ich bin selbstständiger Verkäufer, fahre pro Woche manchmal 1.000 Kilometer im Auto. Da hast du nicht immer den Überblick über deine Post."
Die hatte es letzten Freitag (14.6.), als der Wiener nach einer anstrengenden Woche "on the road" in seinem Schrebergartenhäuschen ankam, in sich. Der Blick in den Briefkasten vermieste dem 45-Jährigen nämlich den sorgenlosen Gang ins Wochenende.
Drei Strafen in 10 Tagen
Denn darin befand sich unangenehme Post von der Asfinag. Diese machte den 45-Jährigen auf seine abgelaufene Digitalvignette aufmerksam. Dazu setzte es gleich drei "Ersatzmautforderungen" zu je 120 Euro – also in Summe 360 Euro. "Geblitzt" wurde er immer an der gleichen Mautstelle – innerhalb von 10 Tagen.
"Mehr geht nicht"
Hannes N. rief bei der Serviceline der Asfinag an. Dort hätte ihm ein "freundlicher, aber bestimmt klingender" Mitarbeiter mitgeteilt: "Mehr als 360 Euro darf die Asfinag pro Monat ohnehin nicht verlangen." Ob es die Möglichkeit gebe, dass ihm zwei der Strafen erlassen werden würden? Begründung: Wäre ihm die abgelaufene Vignette aufgefallen, hätte er ohnehin sofort eine neue besorgt. Telefonische Antwort: "Nein."
"Möglichkeit einer Kulanz" gegeben
Nachdem N. seinen Fall gegenüber "Heute" schilderte, gab es einen neuerlichen Anruf bei der Asfinag-Serviceline. Und siehe da, eine freundliche Mitarbeiterin betonte: "Es gibt die Möglichkeit einer Kulanz, man muss eine der drei Strafen zahlen und in einer E-Mail den Sachverhalt schildern. Unter Umständen werden die anderen zwei Strafen erlassen", sagte die Dame. Nachsatz: "Aber Vorsicht: Eine Reklamation verlängert nicht die Zahlungsfrist!"
"Memory"-Aktion vorgeschlagen
Denn wer den Zeitrahmen von vier Wochen verpasst, wäre gleich mit Pönalhöhen ab 300 Euro konfrontiert. Stolze Summen. N. fragte den Servicemitarbeiter auch, ob es möglich wäre, nach der ersten Feststellung der abgelaufenen Vignette "vielleicht daran erinnert zu werden". Dazu hielt die Asfinag-Fachabteilung fest: "Dass der Kunde innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums mehrfach erfasst wurde, bedauern wir." Jedoch: "Eine zusätzliche Erinnerung, dass beispielsweise eine Vignette abgelaufen ist, ist nicht vorgesehen."
Eigenverantwortung ist gefragt
"Festzuhalten ist, dass sich jede Lenkerin und jeder Lenker vor dem Befahren des mautpflichtigen Straßennetzes zu vergewissern hat, ob die zeitabhängige Maut für den Zeitraum der beabsichtigten Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes ordnungsgemäß entrichtet wurde", hielt die Asfinag abschließend fest. Eine Lektion fürs Leben – und speziell für Hannes N.