"Es braucht Absicherung"
Verwirrt statt informiert – AK will klare Energieregeln
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert nun Klarheit bei der Regelung zu Preisänderungen im Energiebereich.
Immer wieder erhalten die Konsumenten von ihren Energielieferanten neue, günstigere Angebote. Diese Preissenkungen könnten aber ein übles Nachspiel haben, denn sie gelten erst, wenn aktiv zugestimmt wird. Reagieren die Kunden nicht, dann behalten sie entweder den alten Tarif oder es droht ihnen sogar die Kündigung ihres Vertrags.
Das kann im schlimmsten Fall auch dazu führen, dass den Konsumenten der Strom oder das Gas letztendlich abgedreht wird. Grund dafür sei die aktuelle Rechtslage, wie Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl erklärt: "Statt Klarheit zu schaffen, sorgte die letzte Gesetzesänderung für Verwirrung. Es ist höchste Zeit, bei Preisanpassungen im Energiebereich klare gesetzliche Regelungen zu verankern."
Mehr Verwirrung statt Klarheit
Immerhin war die Regelung zu Energiepreisänderungen vor 2019 recht einfach, wie die AK anmerkte. Zwei Wochen vor einer geplanten Preisänderung erhielten die Kunden einen Brief mit den wichtigsten Informationen. Darin enthalten war auch ein Hinweise auf einen möglichen Widerspruch, der zu einem Vertragsende nach drei Monaten führte.
Der Oberster Gerichtshof schob dem aber einen Riegel vor und verlangte, dass Preisänderungen nur anhand transparenter und nachvollziehbarer Kriterien in ausgewogener Weise durchgeführt werden dürften, erklärte die AK weiter. Die Folge war eine Gesetzesänderung im Strombereich. Diese sollte dabei eigentlich für mehr Klarheit sorgen, stiftete aber noch mehr Verwirrung. Etliche Gerichtsverfahren, die teils noch immer nicht entschieden sind, seien das Fazit.
Abschaltung könnte drohen
Deshalb werden Änderungen des Energiepreises von den Lieferanten nur mehr mit einer aktiven Zustimmung der Kunden durchgeführt. Bedeutet, dass die Konsumenten nur dann eine Preissenkung erhalten, wenn sie dieser zustimmen. Ansonsten bleibt der alte Preis bestehen.
Problematischer werde es aber, wenn ein Energieunternehmen die bestehende Bepreisung auf keinen Fall halten möchte. Dann werden die Kunden gekündigt und bekommen gleichzeitig ein neues Angebot. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dabei acht Wochen. Gibt es darauf keine Reaktion des Kunden, so folgt nach weiteren 14 Tagen die Abschaltung, weil kein Liefervertrag mehr besteht.
Klare Regeln gefordert
Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgehalten, dass Energieunternehmen berechtigt sind, Energielieferungsverträge zu kündigen. Hier sind die Kunden also dringend gefordert, zu reagieren: Entweder nehmen sie das neue Angebot an oder sie suchen sich einen neuen Lieferanten.
Deshalb fordert Stangl jetzt: "Neben einer klaren Regelung zu Preisänderungen braucht es die Absicherung, dass niemand bei einer Vertragskündigung fürchten muss, ohne Strom oder Heizung dazustehen." Denn immerhin gibt es weder bei Gas noch beim Strom eine gesetzliche Regelung, die Kunden vor der Abschaltung schützt. Im Strombereich ist im Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes eine Regelung enthalten, beim Gas liegt aber kein Regelungsentwurf vor.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert klare gesetzliche Regelungen für Preisänderungen im Energiebereich, da Kunden bei Preissenkungen aktiv zustimmen müssen, ansonsten droht Vertragskündigung und sogar Abschaltung der Energieversorgung
- Die aktuelle Gesetzesänderung hat für Verwirrung gesorgt, und es besteht Bedarf an klareren Regelungen und Schutz für Verbraucher bei Vertragskündigungen, insbesondere im Gasbereich